TC Seesen trat im TNB-Vereinspokal an

Nachdem die meisten Mannschaften ab der Altersklasse Ü 30 aufgrund überwiegend sicherlich angebrachter, aber durch die Vereine nicht einhaltbarer Corona-Vorgaben  vom Tennisverband Niedersachsen-Bremen e.V. (TNB) vom regulären Punktspielbetrieb zurückgezogen hatten, wurden die Maßgaben kurz darauf auf ein sinnvolles und durchführbares Maß gelockert. Leider schaffte es der TNB dann nicht mehr, die Punktspiele doch noch durchführen zu lassen, obwohl die Spielpläne und Ansetzungen bereits alle festgelegt waren. Die Mühlen mahlen halt auch in Sportverbänden – obwohl dies paradox klingt – sehr langsam.
Als kleiner Ersatz wurde jedoch kurzer Hand eine Pokalrunde ins Leben gerufen, was wiederum die Flexibilität des TNB etwas relativiert. Der Modus ist ganz unkompliziert: Gespielt werden zwei Einzel und ein Doppel, die alle gleichzeitig anfangen müssen, um ein längeres Verweilen und übermäßigen Kontakt zu Dritten auf den Tennisanlagen zu vermeiden. Gespielt wird im K.O.-System, wobei die in der ersten Runde unterlegen Teams noch eine B-Runde ausspielen.
Vom TC Seesen meldeten die Herren der Ü 30 und der Ü 50 für diese Pokalspiele. Die Ü 30 hatte zunächst ein Heimspiel gegen den TC Northeim II. Ein stark aufspielender Karsten Krüger konnte hierbei sein Einzel klar mit 6:2 und 6:2 gewinnen. Tobias Kracke verlor jedoch sein Einzel leider ebenso  in zwei Sätzen wie die Doppelpaarung Oliver Rücker/Kevin Pägert. Nach dieser 1:2 Niederlage ging es nun in der B-Runde weiter und zwar – wie es der Zufall so wollte – gegen die erste Vertretung vom TC Northeim. Jobst-Martin Kocea und Tobias Kracke in den Einzeln sowie Kevin Pägert und Karsten Krüger im Doppel blieben diesmal allerdings allesamt ohne Satzgewinn und sind damit ausgeschieden.
Trotz eines famos aufspielenden Kai Rüffer, der gegen einen immerhin 7 LK-Punkte höher rangierenden Landesligaspieler nach verlorenem ersten Satz mit 6:2 und 19:17 im Match-Tiebreack nicht nur die Nerven sondern auch die Oberhand behielt, musste sich aber auch die Ü 50 in die B-Runde verabschieden, denn Rainer Lüllemann und das Doppel Gerd Kolodziej/Ralf Fiedler konnten ihren Gegnern leider nicht Paroli bieten.
Beim TV GW Elliehausen trat man mit derselben Besetzung an. Auch hier zeigte Kai Rüffer wieder seine hervorragende Form und konnte nach ca. 40 Minuten im Eiltempo mit einem 6:1, 6:1 Erfolg den Platz verlassen. Zu diesem Zeitpunkt hatte Rainer Lüllemann gerade den ersten Satz mit 4:6 verloren. Als LK 23 Spieler war dies gegen seinen LK 14 Gegner aber nicht unbedingt unerwartet. Doch auf einmal drehte der TC´ler auf und konnte den zweiten Durchgang glatt mit 6:1 für sich entscheiden. Und dass Nervenstärke nichts mit der LK-Einordnung zu hat, zeigte er im Match-Tiebreak, den er auch mit 10:8 für sich entscheiden konnte. Da auch das Doppel Kolodziej/Fiedler gewinnen konnte, geht man nun recht hoffungsvoll in das nächste Match am kommenden Mittwoch erstmals auf heimischer Anlage gegen den SV Stöckheim.

TC-Erwachsenen Doppel-/ Mixed Runde 2020

Samstag 29.08.2020 Beginn 10:00 Uhr
„ von Jedermann bis Punktspieler“
Tennis & gemütliches Beisammensein
(unter akt. Hygiene-Bestimmungen)
Meldeliste im Clubhaus Meldeschluss: 28.08.2020

Am Dienstag den 14.07.2020 startet “Jedermann-Tennis” wieder

Bereits am vergangenen Dienstag trafen sich einige Jedermänner des TC Seesen nach langer Corona-Pause mal wieder auf der Anlage an der Kurparkstraße. An den kommenden Dienstagen würden sich die Spieler nun freuen, wenn sie durch weitere Clubmitglieder, die beispielsweise neu im Verein sind, nicht in einer Mannschaft spielen oder einfach nur Lust auf Tennis haben, Unterstützung fänden. Gespielt werden traditionell Doppel sowie Mixed und nur bei Bedarf auch mal Einzel.
Die Geselligkeit soll dabei – natürlich nur in dem Rahmen, wie es die Corona-Auflagen erlauben – auf der gemütlichen Terrasse des Clubhauses auch nicht zu kurz kommen.
Es wäre schön, wenn sich die Tennisplätze dienstags ab 18 Uhr nun wieder mit Leben füllen würden.

Trotz Corona ist Tennis-Sport beim TC Seesen möglich

Das Covid 19-Virus hat die Ausübung der meisten Sportarten stark eingeschränkt – so wie bei fast allen Mannschaftsspielen und Individualsportarten mit Kontakt. Der Tennissport bildet hier jedoch eine erfreuliche Ausnahme.
Die wie jedes Jahr sehr gut präparierten Plätze des Clubs von der Kurparkstraße laden deshalb nun bei dem herrlichen Sommerwetter alle Mannschafts- und Clubspieler, Gelegenheitsspieler sowie insbesondere die Altersgruppen der Kids und Jugendlichen zur Ausübung ihres Sports ein. Der TC Seesen würde sich zudem sehr freuen, auch Neumitglieder auf der Anlage begrüßen zu dürfen, die in diesem herrlichen Freiluftsport eine neue Herausforderung finden wollen.
Sowohl der DTB als auch der Tennisverband Niedersachsen-Bremen (TNB) haben hierfür verbindliche Richtlinien und zusätzliche Empfehlungen erlassen, um möglichen Infektionsrisiken vorzubeugen. Sämtliche Regelungen sind auf der Internetseite www.tnb-tennis.de nachzulesen und hängen zudem im Schaukasten auf der Anlage des TC Seesen aus.
Daher muss nun keiner mehr auf das Tennisspielen verzichten – vorausgesetzt man hält die Hygieneregeln und Abstandspflichten ein.
Getränke sollte sich allerdings jeder selber mitbringen, denn das Clubhaus bleibt weiterhin ohne Bewirtschaftung. Aber die Umkleiden und die sanitären Anlagen sind mit dem nötigen Abstand und unter Einhaltung gesonderter Regeln vollständig nutzbar.
Die Pflege der Geselligkeit ist zwar eingeschränkt, aber schon allein ein kurzer persönlicher Plausch über die Netzkante oder anschließend in gebührendem Abstand auf der großen Terrasse vor dem Clubhaus können eine willkommene Abwechslung zur medialen Kommunikation bzw. Berieselung sein, der man durch den Lock-down lange genug ausgesetzt war.
Also Schläger raussuchen, Tenniskleidung aus der Schublade holen, ein kühles Getränk einpacken und los geht es.
Das Wetter und die Plätze könnten nicht besser sein!

Aktuelle Hygieneverordnung

Aufgrund der Vielzahl an Änderungen und Maßnahmen ist das Einpflegen und aktualisieren der Vorschriften auf der Homepage nicht zu bewerkstelligen.
Bei Fragen informiert sich Jeder bitte selbst auf der Homepage des TnB und/oder abonniert deren Newsletter.

Aktive Mitgliedschaft & Arbeitseinsatz

Trotz der Corona-Pandemie, muss / kann jedes aktive Mitglied ab dem 18 Lebensjahr pro Kalenderjahr 6 – Arbeitsstunden ableisten.
Ansonsten erfolgt die Abbuchung von 10 € für jede nicht geleistete Arbeitsstunde.

Unabhängig und neben den ” gesondert geplanten, angezeigten Arbeitseinsätzen” bietet der TC-Seesen jedem aktiven Mitglied die Möglichkeit
diese Arbeiten abzuleisten.

Dazu kann sich jedes Mitglied mit dem Anlagenwart: Ulle Hübener 01578/7018874 Ulli@tc-seesen.de
oder Platzwart: Gerd Kolodziej 0175/7555757 Gerd@tc-seesen.de selbstständig in Verbindung setzen, um mögliche Arbeitseinsätze abzusprechen & abzuleisten.

Ab Donnerstag den 11.06.2020 ist die Benutzung….

der Toiletten samt Umkleidekabinen unter Einhaltung des angehängten Hygienevorschriften des TnB wieder erlaubt.

Hygienekonzept des TNB e.V
Die vom TNB angeführten Vorschläge erfolgen unter der Prämisse, dass die durch die Bundesregierung, den Länderregierungen und den örtlichen Behörden vorgegebenen Verordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie und deren Umsetzung zu beachten sind. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es hierbei zu länder- und regionalspezifischen Unterschieden kommen kann.
Es handelt sich bei dem Konzept um Empfehlungen für Vereine auf Grundlage des aktuellen Sachstandes. Bei Änderungen in den Vorgaben und Verordnungen wird das Konzept angepasst.
Stand: 08.06.2020

Grundsätzliches
1. Bei Krankheitssymptomen wie Fieber und Husten muss zu Hause geblieben werden.
2. Jeder Verein sollte einen Corona-Beauftragten zur Sicherstellung der Vorschriften benennen. Ein Corona-Beauftragter eines Vereins ist im Wesentlichen zuständig für die Einhaltung aller behördlichen Auflagen und deren Umsetzung für den Verein und Ansprechpartner*in für alle die Thematik Corona betreffenden Themen. Diese Person braucht keine Vorkenntnisse und steht unseres Erachtens wie alle anderen Ehrenamtlichen im Verein nicht in der Haftung (in der Haftung steht der Vorstand nach § 26 BGB). Die Funktion des Corona-Beauftragten kann von einem oder mehreren Vorstandsmitglied/ern, bzw. von anderen Mitgliedern des Vereins (vom Vorstand eingesetzt) oder dem Vereinstrainer oder Vereinsmanager wahrgenommen werden. Diese Person soll darauf achten und überprüfen, dass z. B.
a. am Eingang der Tennisanlage die allgemeinen Hinweise (z. B. Abstandsregel, Verhaltensregeln (keine Händeschütteln, direktes Verlassen des Geländes, Hinweis auf Hygieneregeln) aufgehängt sind
b. auf den Toiletten die Waschregeln hängen
c. die Abstände der Spielerbänke auf dem Platz eingehalten werden
d. sich um die Beschaffung der notwendigen Desinfektionsmittel und Papierhandtücher für die WC-Anlagen kümmern
e. als Ansprechpartner*in hierzu fungieren
f. Ein*e Corona-Beauftragte*r muss nicht ständig auf der Anlage sein. Diese*r Beauftragte*n sollte/n, sofern notwendig, die Mitglieder aber auf die Einhaltung der Regeln hinweisen.
3. Es ist eine Liste zu führen, welche Person wann und wie lange auf der Anlage war. Nur so kann eine mögliche Infektionskette nachverfolgt werden. Eine solche Liste sollte am Eingang zur Anlage deutlich sichtbar ausgelegt werden.
4. Der Mindestabstand von 2,0 Metern muss immer zu allen anderen Personen auf der Anlage eingehalten werden. Dies gilt auch für den dazugehörigen Parkplatz und den direkten Weg zur Anlage.>
5. Das Betreten und Verlassen des Platzes muss auf direktem Weg erfolgen. Nachfolgende Spieler dürfen den Platz erst betreten wenn er vollständig geräumt wurde.
6. Die Toiletten stehen zur Verfügung, aber müssen regelmäßig gereinigt werden. Auch bei größeren Räumen darf sich immer nur eine Person in diesen aufhalten.
7. Die Umkleideräume und Duschen sind in Niedersachsen geöffnet und können genutzt werden. In Bremen sind sie weiterhin geschlossen.
8. Auf dem Vereinsgelände ist der Verzehr von Speisen und Getränken verboten (ausgenommen sind selbst mitgebrachte Getränke während des Spielens).
9. Die Belegungstafel/ das Eintragungsterminal darf nur mit selbst mitgebrachten Einweghandschuhen benutzt werden.
10. Die Nutzung der Clubgaststätten/Räumlichkeiten richtet sich nach den jeweils gültigen gesetzlichen Verordnungen für die Gastronomie und nach den Aussagen des örtlichen Gesundheitsamtes.
11. Während jeglicher Tennisplatzpflege müssen selbst mitgebrachte Einweghandschuhen getragen werden.
12. Alle Mülleimer auf der Anlage müssen regelmäßig geleert werden.

Trainingsbetrieb
1. Der Mindestabstand zu anderen Spielern von mindestens 2,0m muss durchgängig, also beim Betreten und Verlassen des Platzes, beim Seitenwechsel und in den Pausen eingehalten werden.
2. Training: Ein Trainer kann mehrere Personen trainieren. Es muss aber im Gruppentraining zu jedem Zeitpunkt gewährleistet sein, dass der Abstand von 2,0 Metern zwischen den Spielern eingehalten wird.
3. Auf den bisher obligatorischen Handshake wird verzichtet. Aufgrund des Kontaktverbots können andere Begrüßungsformen, die keinen Körperkontakt nach sich ziehen wie z. B. Kopfnicken, indischer Gruß, gewählt werden.
4. Alle Spieler bringen ein eigenes Handtuch mit (Unterlage auf den Spielerbänken, Schweiß abwischen).
5. Die Spielerbänke sind mit einem genügenden Abstand (mindestens 2,0 m) zu positionieren. Die Bänke können z. B. rechts und links von der Netzpfosten oder gegenüberliegend aufgestellt werden und dürfen immer nur von einer Person genutzt werden.
6. Die Tennissachen sollten getrennt vom Spielpartner liegen.
7. Zwischen den Trainingseinheiten sollten Pausen eingefügt werden, ggf. um wichtige Gegenstände (Türklinke, Bänke) zu desinfizieren.
8. Es wird empfohlen, immer eine Gesichtsmaske und Einmalhandschuhe bei sich zu führen.
9. Beim Abziehen sollten möglichst selbst mitgebrachte Einweghandschuhe getragen werden.

Spielbetrieb
1. Der Mindestabstand zu anderen Spielern von mindestens 2,0 m muss durchgängig, also beim Betreten und Verlassen des Platzes, beim Seitenwechsel und in den Pausen eingehalten werden.
2. Auf den bisher obligatorischen Handshake wird verzichtet.
3. Alle Spieler bringen ein eigenes Handtuch mit (Unterlage auf den Spielerbänken, Schweiß abwischen).
4. Die Spielerbänke sind mit einem genügenden Abstand (mindestens 2,0 m) zu positionieren. Die Bänke können z. B. rechts und links von der Netzpfosten oder gegenüberliegend aufgestellt werden und dürfen immer nur von einer Person genutzt werden.
5. Die Tennissachen sollten getrennt vom Spielpartner liegen.
6. Zwischen den Matches sollten ggf. wichtige Gegenstände (Türklinke, Bänke) desinfiziert werden.
7. Beim Abziehen sollten selbst mitgebrachte Einweghandschuhe getragen werden.

Doppel ist ab sofort wieder erlaubt

Doppel ist ab sofort offiziell wieder erlaubt. Ab sofort darf Doppel mit vier Personen aus vier Haushalten gespielt werden –unter Einhaltung der generellen Abstands- und Hygieneregeln.

Weitere Neuerungen

Liebe Mitglieder, kaum ist das Buchungssystem etabliert gibt es schon wieder weitere Neuerungen.
Viele Mitglieder wünschen sich, aktuelle Informationen direkt auf Handy gepuscht zu bekommen, ohne ständig auf die Homepage schauen zu müssen. Dieses haben wir umgesetzt mit der kostenlose App Telegram. Auf der Homepage unter dem Menüpunkt Blog finden sich 2 Einträge. Der erste ist der Kanal (Channel), den man abonnieren kann, um auf dem Laufenden zu bleiben. Einfach im Kanal auf TC Seesen klicken und man kann ihn abonnieren. Der 2te Link ist ein Chat in dem man auf eine Gruppe weitergeleitet wird, in der alle Mitglieder chatten können und wo grade neue Mitglieder oder die, die es werden wollen Fragen stellen können, die dann zeitnah beantwortet werden.

TC Seesen zieht seine Mannschaften von der Sommersaison komplett zurück

Der Vorstand des TC Seesen hat gemeinsam mit den Mannschaftsführern beschlossen, dass  der TC Seesen weder mit Seniorenmannschaften noch mit Juniorenmannschaften am Punktspielbetrieb in dieser Tennissaison teilnehmen wird. Eine Mannschaft hatte sich ja schon vorab aufgrund ihrer Altersstruktur gegen die Teilnahme ausgesprochen. Jetzt wurde aufgrund auf der Anlage an der Kurparkstraße nicht realisierbarer Maßgaben des TNB schweren Herzens die Absage für alle Mannschaften bekanntgegeben.
Letztendlich sind die ganzen Begleitumstände inakzeptabel. Bspw. kann man nach dem Spiel nicht duschen, weil die sanitären Anlagen und Umkleiden – sicherlich aus für jeden nachvollziehbaren hygienischen Gründen – nicht geöffnet werden dürfen. Und wie ist es zu rechtfertigen, wenn eine vierköpfige Jugendmannschaft mit mehreren Autos anreisen muss, wenn wir überall über Umweltbelastungen durch den Straßenverkehr reden? Man könnte diese Liste der Unmöglichkeiten noch um einiges ergänzen, aber allein schon aus den genannten Gründen ist es kaum nachvollziehbar, warum der TNB die Sommersaison nicht einfach abgesagt hat.
Zu guter Letzt könnte man sicherlich argumentieren, dass Punktspiele in erster Linie unter sportlichen Gesichtspunkten zu sehen sind und somit die Durchführung unter den gegeben Bedingungen zu rechtfertigen ist. Doch ohne Aufstieg, Abstieg und Doppelspiele ist selbst dieser Aspekt kaum haltbar.
Und schlussendlich muss man auch festhalten, dass gerade im Tennissport der gesellige Teil in Form von einem gemeinsamen Essen und Beisammensitzen insbesondere im Seniorenbereich nach dem Spiel eine schöne Tradition darstellt, die im Freizeitsport nur noch selten zu finden ist. Hierbei die Hygienevorschriften einzuhalten, ist für den TC Seesen und sicherlich auch viele andere Vereine einfach nicht möglich.
Alles in allem ist es sehr bedauerlich, dass der TNB sich nicht zu einer Absage der kompletten Saison entschließen konnte und stattdessen den Vereinen der schwarze Peter zugeschoben wird. Trotzdem wird der TC Seesen natürlich versuchen, unter Einhaltung aller Hygienevorschriften zum Schutz der Gesundheit die Anlage mit Leben zu füllen.

 

(Peter Gerhards, Mai 2020)

Neues Hygienekonzept des TNB e.V vom 6.5.2020

Hygienekonzept des TNB e.V

(entgegen der hier veröffentlichten aktuellen Informationen des TNB, ist das Doppel spielen auf der TC Anlage gemäß Vorstandsbeschluß bis auf Weiteres in keiner Form erlaubt – auch nicht innerhalb der Familie)

Die vom TNB angeführten Vorschläge erfolgen unter der Prämisse, dass die durch die Bundesregierung, den Länderregierungen und den örtlichen Behörden vorgegebenen Verordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie und deren Umsetzung zu beachten sind. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es hierbei zu länder- und regionalspezifischen Unterschieden kommen kann.
Es handelt sich bei dem Konzept um Empfehlungen für Vereine auf Grundlage des aktuellen Sachstandes. Bei Änderungen in den Vorgaben und Verordnungen wird das Konzept angepasst.
Stand: 06.05.2020

Grundsätzliches

1. Bei Krankheitssymptomen wie Fieber und Husten muss zu Hause geblieben werden.
2. Jeder Verein sollte einen Corona-Beauftragten zur Sicherstellung der Vorschriften benennen. Ein Corona-Beauftragter eines Vereins ist im Wesentlichen zuständig für die Einhaltung aller behördlichen Auflagen und deren Umsetzung für den Verein und Ansprechpartner*in für alle die Thematik Corona betreffenden Themen. Diese Person braucht keine Vorkenntnisse und steht unseres Erachtens wie alle anderen Ehrenamtlichen im Verein nicht in der Haftung (in der Haftung steht der Vorstand nach § 26 BGB). Die Funktion des Corona-Beauftragten kann von einem oder mehreren Vorstandsmitglied/ern, bzw. von anderen Mitgliedern des Vereins (vom Vorstand eingesetzt) oder dem Vereinstrainer oder Vereinsmanager wahrgenommen werden. Diese Person soll darauf achten und überprüfen, dass z. B.
a. am Eingang der Tennisanlage die allgemeinen Hinweise (z. B. Abstandsregel, Verhaltensregeln (keine Händeschütteln, direktes Verlassen des Geländes, Hinweis auf Hygieneregeln) aufgehängt sind
b. auf den Toiletten die Waschregeln hängen
c. die Abstände der Spielerbänke auf dem Platz eingehalten werden
d. sich um die Beschaffung der notwendigen Desinfektionsmittel und Papierhandtücher für die WC-Anlagen kümmern
e. als Ansprechpartner*in hierzu fungieren
f. Ein*e Corona-Beauftragte*r muss nicht ständig auf der Anlage sein. Diese*r Beauftragte*n sollte/n, sofern notwendig, die Mitglieder aber auf die Einhaltung der Regeln hinweisen.
3. Es ist eine Liste zu führen, welche Person wann und wie lange auf der Anlage war. Nur so kann eine mögliche Infektionskette nachverfolgt werden. Eine solche Liste sollte am Eingang zur Anlage deutlich sichtbar ausgelegt werden.
4. Der Mindestabstand von 2,0 Metern muss immer zu allen anderen Personen auf der Anlage eingehalten werden. Dies gilt auch für den dazugehörigen Parkplatz und den direkten Weg zur Anlage.
5. Das Betreten und Verlassen des Platzes muss auf direktem Weg erfolgen. Nachfolgende Spieler dürfen den Platz erst betreten wenn er vollständig geräumt wurde.
6. Die Nutzung der Duschen und Umkleidekabinen ist untersagt. Die Nutzung von Sanitäranlagen richtet sich nach der jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmung. Desinfektionsmittel werden zur Verfügung gestellt. Es sind ausschließlich Einweg-Papierhandtücher zu verwenden.
Die Beschaffung der Desinfektionsmittel für den Verein könnte sich ggfs. aufgrund von z. T. bestehenden Lieferengpässen punktuell schwierig gestalten. Wir bitten um Verständnis, dass weder der DTB noch die Landesverbände die Möglichkeit besitzen, eine zentrale Beschaffung und die anschließende Verteilung für bundesweit 9.000 Vereine zu organisieren.
7. Die Toiletten stehen zur Verfügung, aber müssen regelmäßig gereinigt werden. Auch bei größeren Räumen darf sich immer nur eine Person in diesen aufhalten.
8. Auf dem Vereinsgelände ist der Verzehr von Speisen und Getränken verboten (ausgenommen sind selbst mitgebrachte Getränke während des Spielens).
9. Die Belegungstafel/ das Eintragungsterminal darf nur mit selbst mitgebrachten Einweghandschuhen benutzt werden.
10. Die Nutzung der Clubgaststätten richtet sich nach den jeweils gültigen gesetzlichen Verordnungen für die Gastronomie.
11. Während jeglicher Tennisplatzpflege müssen selbst mitgebrachte Einweghandschuhen getragen werden.
12. Alle Mülleimer auf der Anlage müssen regelmäßig geleert werden.

Trainingsbetrieb

1. Der Mindestabstand zu anderen Spielern von mindestens 2,0m muss durchgängig, also beim Betreten und Verlassen des Platzes, beim Seitenwechsel und in den Pausen eingehalten werden.
2. Aufgrund der derzeitigen Vorgaben insbesondere der Verhaltensregel, dass sich nur zwei Personen, die nicht aus dem gleichen Haushalt stammen, treffen sollen und das Abstandsgebot von 2,0 Meter besteht, geht der TNB momentan zu Beginn bei der Aufnahme des Tennisspiels vom Einzel aus. Im Doppel ist es in einem laufenden Ballwechsel kaum möglich, den Mindestabstand einzuhalten. Eine Ausnahme bildet ein Doppel, das aus Familienmitgliedern besteht. Es können also auch Familiendoppel gegeneinander gespielt werden.
3. Training: Ein Trainer kann mehrere Personen trainieren. Es muss aber im Gruppentraining zu jedem Zeitpunkt gewährleistet sein, dass der Abstand von 2,0 Metern zwischen den Spielern eingehalten wird.
4. Auf den bisher obligatorischen Handshake wird verzichtet. Aufgrund des Kontaktverbots können andere Begrüßungsformen, die keinen Körperkontakt nach sich ziehen wie z. B. Kopfnicken, indischer Gruß, gewählt werden.
5. Alle Spieler bringen ein eigenes Handtuch mit (Unterlage auf den Spielerbänken, Schweiß abwischen).
6. Die Spielerbänke sind mit einem genügenden Abstand (mindestens 2,0 m) zu positionieren. Die Bänke können z. B. rechts und links von der Netzpfosten oder gegenüberliegend aufgestellt werden und dürfen immer nur von einer Person genutzt werden.
7. Die Tennissachen sollten getrennt vom Spielpartner liegen.
8. Zwischen den Trainingseinheiten sollten Pausen eingefügt werden, ggf. um wichtige Gegenstände (Türklinke, Bänke) zu desinfizieren.
9. Es wird empfohlen, immer eine Gesichtsmaske und Einmalhandschuhe bei sich zu führen.
10. Beim Abziehen sollten möglichst selbst mitgebrachte Einweghandschuhe getragen werden.
11. Es wird empfohlen, dass die Spieler mit ihren eigenen gekennzeichneten Bällen spielen und fremde Bälle möglichst nur mit dem Schläger berühren. Beim Einsammeln empfehlen sich die Sammelröhren.

Spielbetrieb
1. Der Mindestabstand zu anderen Spielern von mindestens 2,0 m muss durchgängig, also beim Betreten und Verlassen des Platzes, beim Seitenwechsel und in den Pausen eingehalten werden.
2. Aufgrund der derzeitigen Vorgaben insbesondere der Verhaltensregel, dass sich nur zwei Personen, die nicht aus dem gleichen Haushalt stammen, treffen sollen und das Abstandsgebot von 2,0 Meter besteht, geht der TNB momentan zu Beginn bei der Aufnahme des Tennisspiels vom Einzel aus. Im Doppel ist es in einem laufenden Ballwechsel kaum möglich, den Mindestabstand einzuhalten. Eine Ausnahme bildet ein Doppel, das aus Familienmitgliedern besteht. Es können also auch Familiendoppel gegeneinander gespielt werden.
3. Auf den bisher obligatorischen Handshake wird verzichtet.
4. Alle Spieler bringen ein eigenes Handtuch mit (Unterlage auf den Spielerbänken, Schweiß abwischen).
5. Die Spielerbänke sind mit einem genügenden Abstand (mindestens 2,0 m) zu positionieren. Die Bänke können z. B. rechts und links von der Netzpfosten oder gegenüberliegend aufgestellt werden und dürfen immer nur von einer Person genutzt werden.
6. Die Tennissachen sollten getrennt vom Spielpartner liegen.
7. Zwischen den Matches sollten ggf. wichtige Gegenstände (Türklinke, Bänke) desinfiziert werden.
8. Beim Abziehen sollten selbst mitgebrachte Einweghandschuhe getragen werden.

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