Wettspielordnung Tennisverband Niedersachsen-Bremen e.V.

Stand: 01.02.2018

Inhalt Ordnungen

  1. Wettspielordnung des TNB
  2. Jugend-Wettspielordnung des TNB
  3. Spiellizenzordnung des TNB
  4. Leistungsklassenordnung des DTB
  5. Durchführungsbestimmungen zur LK-Ordnung
  6. Spielen ohne Schiedsrichter
  7. DTB-Verhaltenskodex
  8. DTB-Turnierordnung
  9. ITF-Tennisregeln

Impressum Herausgeber

Tennisverband Niedersachsen-Bremen e.V. Am Triftweg 3

31162 Bad Salzdetfurth

Stand

Februar 2018

Gestaltung und Druck

Druckhaus Köhler GmbH, Harsum

© 2018, Tennisverband Niedersachsen-Bremen e.V.

Alle wichtigen Informationen und aktuellen Meldungen zum gesamten Spielbetrieb im TNB finden sie unter: www.tnb-tennis.de.

 

 

Ansprechpartner

 

Vizepräsident Wettkampf- und Mannschaftssport

Jörg Kutkowski, Laischaftstraße 67, 49080 Osnabrück,

Tel. 0541 8602198, Fax 0541 8602199, Mobil: 0177 5527411

E-Mail: joerg.kutkowski@tnb-tennis.de

Vizepräsidentin Jugendsport

Andrea Kalbe, Josua-Stegmann-Wall 7, 31737 Rinteln, Tel. 05751 951515

Fax 05751 951530, E-Mail: andrea.kalbe@paw-rinteln.de

Vizepräsidentin Leistungssport und Ausbildung

Beate Lonnemann, Turmstraße 16 a, 49377 Vechta, Tel.: 04441 921623

Fax: 04441 91989, Mobil: 0160 90693817, E-Mail: beate.lonnemann@tnb-tennis.de

Referent für Regelkunde und Schiedsrichterwesen

Volker Jäcke, Forstgarten 3, 38154 Königslutter, Tel. 0531 1297570 (d)

Mobil: 0177 2954455, E-Mail: volker.jaecke@online.de

Referent für Turnierwesen

N.N.

Referentin für Seniorentennis

Sandra Fritsch, Plathnerstr. 64, 30175 Hannover, Tel. 0511 3880165 (p) E-Mail: sfritsch68@gmail.com

Referent für Jüngstentennis

Jens Langkopf, Mahlrockweg 9, 31275 Lehrte OT Ahlten, Tel. 05132 865947

Mobil: 0177 2731816, E-Mail: jens-langkopf@gmx.de

TNB Sportbüro:

Erreichbar: Montag – Donnerstag von 9:00 – 16:00 Uhr und Freitag von 09:00 – 14:00 Uhr.

Moritz Engel, Bonner Straße 12a, 30173 Hannover Tel. 0511 800598-21, Fax 0511 800598-23

E-Mail: moritz.engel@tnb-tennis.de

Olaf Pickhardt, Bonner Straße 12a, 30173 Hannover Tel. 0511 800598-27, Fax 0511 800598-23

E-Mail: olaf.pickhardt@tnb-tennis.de

Natalie Werner, Bonner Straße 12a, 30173 Hannover Tel. 0511 800598-28, Fax 0511 800598-23

E-Mail: natalie.werner@tnb-tennis.de

Angelika Trick, Bonner Straße 12a, 30173 Hannover Tel. 0511 321816, Fax 0511 800598-23

E-Mail: angelika.trick@tnb-tennis.de

Protestausschuss TNB

Sprecher: Tom Zacharias, Louise-Wippern-Ring 29, 31137 Hildesheim

Tel.: 05121 66793, Mobil: 0179 2438906, E-Mail: buero@zacharias-tom.de

Spielausschuss TNB

Sprecher: Dr. Gunnar Straube, Landschaftstraße 6, 30159 Hannover Tel.: 0511 3027711, E-Mail: sekretariat.straube@goehmann.de

Disziplinarausschuss TNB

Sprecher: Gunther Bosselmann, Röntgenstr. 7, 27313 Dörverden Tel.: 04234 1502, Fax: 04234 942063, Mobil: 0175 6060420

E-Mail: gbosselmann@t-online.de

Ansprechpartner Staffelleitung Oberliga – TNB Sportbüro

 

Verbandsebene (LL, VL und VK): Rolf Draeger

Im Ammerkamp 1, 31749 Auetal

Tel. 05752 929480, Mobil 0176 42079365

E-Mai: Rolf.Draeger@gmx.de

Bezirksligen, -klassen, Regionsligen und –klassen (401,404,407,412): Reiner Willms

Hornsweg 10, 26655 Westerstede, Telefon: 04488 529478, E-Mail: reiner.willms@ewetel.net

Bezirksligen, -klassen (203,205,208) Volker Große

Metzhof 3, 30659 Hannover,

Telefon:0511 648060 (p), Mobil: 0160 99100321

E-Mail:   volker-grosse@tnb-regionhannover.de

Bezirksligen, -klassen, Regionsligen, -klassen (307) Carsten Hartung

Achterdiek 160, 28355 Bremen,

Telefon: 0421 2052166,

E-Mail: carsten.hartung@tnb-tennis.de

Bezirksligen, -klassen, Regionsligen, -klassen (301,304) Karl-Heinz Ellenbeck

Nikolaus-Harms-Ring 28, 21407 Deutsch Evern,

Telefon: 04131 155666, Fax: 04131 155667, Mobil: 0172 1878558

E-Mail:    vereinsservice@tnb-lueneburgerheide.de

Bezirksligen, -klassen, Regionsligen, -klassen (101,102,103,104) Günther Schultz

Hubertusring 40, 38446 Wolfsburg, Tel. (p): 05361 51 292,

Fax (p): 05361 55 343, Mobil: 0170 1176380,

E-Mail: gschultz@wolfsburg.de

Bezirksligen, -klassen, Regionsligen, -klassen (303) Burkhard Wiesener

Schulstraße 39a, 21220 Seevetal, Mobil:0172 4005177

E-Mail: staffelleitung@tnb-suederelbe.de

Regionsligen, -klassen (203,208) Gerd Roeder

Achterbergstraße 52, 31515 Wunstorf, Telefon:05031 71439 (p), Fax: 05031/704161

E-Mail: g.roeder1401@t-online.de

Regionsligen, -klassen (205) Michael Schneider

Oeltzenstraße 20, 30169 Hannover

Mobil: 0177 7617656

E-Mail: KikiSchneider@aol.com

Inhaltsverzeichnis

 

 

A.

§

 

Allgemeiner Teil

 

 

1

Präambel Geltungsbereich
  2 Bälle
B.   Wettbewerbe
I.   Mannschaftswettbewerbe
  3 Wettbewerbskategorien
  4 Altersklassen
  5 Spielklassen
  6 Zuständigkeit bei Mannschaftswettbewerben
  7 Mannschaftsstärke
  8 Meldung zu den Mannschaftswettbewerben
  9 Anträge
  10 Staffeleinteilung
  11 Spielgemeinschaften
  12 Spielberechtigung
  13 Namentliche Mannschaftsmeldung
  14 Plätze
  15 Wettkampftermine
  16 Anfangszeit am Wettkampftermin
  17 Oberschiedsrichter
  18 Mannschaftsaufstellungen
  19 Schiedsrichter
  20 Mannschaftsführer und Betreuer
  21 Wettspielunterbrechungen – Pausen
  22 Verspätetes und Nichtantreten von Mannschaften
  23 Nicht begonnene/abgebrochene Wettkämpfe
  24 Fortsetzung unter-/abgebrochener Wettkämpfe – Einsatz von Ersatzspielern
  25 Wertung des Wettkampfes
  26 Spielbericht – Ergebnisdienst
  27 Auf- und Abstieg
  28 Proteste
  29 Einsprüche
  30 Bearbeitungsgebühren und Ordnungsgelder
  31 Rechtsmittel
II.   Offizielle Meisterschaften und sonstige Turnierveranstaltungen
  32 TNB Meisterschaften
  33 Regionsmeisterschaften
  34 Durchführung von Meisterschaften/Turnieren
  35 Bälle

 

Anhang

Punktspiele bei hohen Temperaturen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union

Wettspielordnung (WSPO)

des Tennisverbandes Niedersachsen-Bremen e.V. (TNB)

  1. Allgemeiner Teil Vorbemerkung

Bei der Bezeichnung von Personen und Funktionen wird zur einfacheren Lesbarkeit die männ- liche Form verwendet, wobei Personen beiderlei Geschlechts in die Bezeichnung eingeschlos- sen sind.

Präambel

Der Sportbetrieb wird vom Sportbüro des TNB in Hannover koordiniert.

Die Bestimmungen dieser Wettspielordnung sind im Geiste der Fairness und der gegenseiti- gen Rücksichtnahme anzuwenden. Sie dürfen nicht dazu missbraucht werden, einem anderen in unsportlicher Weise Schaden zuzufügen. Nicht alles wird in der WSPO geregelt sein. Un- klarheiten sind sportlich fair auszulegen.

Der TNB bekämpft das Doping (vgl. Satzung des TNB). Einzelheiten regelt die DTB-Anti- Dopingordnung.

  • 1 Geltungsbereich

 

  1. Diese Wettspielordnung und die ergänzenden Durchführungsbestimmungen sind von den jeweiligen Gremien des TNB beschlossen und treten am 02.2018 in Kraft.
  1. Für die Punktspiele im Sommer (01.05. – 09.) und im Winter (01.10. – 30.04.) im Erwachsenenbereich, gelten diese WSPO und die dazu erlassenen Durchfüh- rungsbestimmungen. Außerdem gelten die Tennisregeln der ITF sowie ergän- zend/entsprechend die DTB-WSPO. Bei Aufstiegsspielen zur Nord-/Regionalliga gilt das Regionalligastatut.
  • 2 Bälle
  1. Die Ballmarken für alle Wettspielveranstaltungen werden für das jeweilige Veran- staltungsjahr rechtzeitig in den Durchführungsbestimmungen bekannt

Sie sind für die jeweiligen Altersklassen für alle Veranstaltungen bindend vorge- schrieben. Der jeweilige Ballvertrag des Verbandes bestimmt, mit welchem Ballge- spielt wird.

  1. a) Bei Mannschaftswettbewerben sind für jedes Einzel 3 neue Bälle
  2. b) Für die Doppel können jeweils vier der im Einzel gespielten Bälle verwendet wer-
  1. Wird in einem Wettspiel die falsche Ballmarke verwendet, folgt daraus ein Ord- nungsgeld gemäß 301. Jedoch muss in jedem Fall das Wettspiel auch mit der fal- schen Ballmarke begonnen und zu Ende gespielt werden, sofern es sich um einen zugelassenen Punktspielball handelt.

1 Soweit nicht anders gekennzeichnet beziehen sich alle Paragraphen auf diese TNB-WSPO

  1. Wettbewerbe

 

  1. Mannschaftswettbewerbe

 

  • 3 Wettbewerbskategorien
  1. An den Mannschaftswettbewerben können sich alle Vereine des TNB und anderen Landesverbänden beteiligen, soweit sie über mindestens zwei Außenplätze (Som- mer) zwei Hallenplätze (Winter) gleichen Belages verfügen. Vereine können nur insgesamt mit allen Mannschaften am Punktspielbetrieb des TNB teilnehmen. Eine Aufteilung, in der einzelne Mannschaften eines Vereins am Punktspielbetrieb von anderen Landesverbänden teilnehmen, ist nicht zulässig.
  1. Mit der Meldung/Teilnahme werden die WSPO und ihre ergänzenden Durchfüh- rungsbestimmungen anerkannt.

 

Zu den Mannschaftswettbewerben gehören folgende Kategorien:

  1. Damen / Damen 30 / Damen 40 / Damen 50 / Damen 55 / Damen 60
  1. Herren /  Herren  30  /  Herren  40  /  Herren  50  /  Herren  55  /  Herren  60  / Herren 65 / Herren 70 / Herren 75
  1. Pokalwettbewerbe können vom Verband und den Regionen (nach Absprache mit dem Verband) gesondert ausgeschrieben
  • 4 Altersklassen
  1. Spielberechtigt für die Damen und Herren ist, wer bis zum 12. des Veranstaltungsjahres das 13. Lebensjahr vollendet hat.
  1. Seniorinnen und Senioren der Altersklassen (AK) sind Damen 30, 40, 50, 55, 60

Herren 30, 40, 50, 55, 60, 65, 70, 75

Die Altersangaben bezeichnen das Lebensjahr, das bis zum 31.12. des jeweiligen Veranstaltungsjahres vollendet sein muss.

  1. Soweit Hallenwettbewerbe bereits am 10. eines jeden Jahres beginnen (Damen ab 30, Herren ab 30), gelten Spielerinnen und Spieler – abweichend von § 4 Abs. 2

– als spielberechtigt, wenn sie das ihrer Altersklasse jeweils entsprechende Lebens- jahr bis zum 31.12. des folgenden Jahres vollenden.

  • 5 Spielklassen
  1. Die Vereinsmannschaften spielen ihrer Spielstärke entsprechend in verschiedenen Die Bezeichnungen lauten von der höchsten Spielklasse des Verbandes abwärts:

Erwachsene: Oberliga (OL) Landesliga (LL) Verbandsliga (VL) Verbandsklasse (VK) Bezirksliga (BL) Bezirksklasse (BK) Regionsliga (RL)

  1. Regionsklasse (1RK)
  2. Regionsklasse (2 RK)
  1. Die Oberligen, Landesligen, Verbandsligen und Verbandsklassen spielen auf der Verbandsebene, die Bezirksligen und -klassen auf einer Überregionalen Ebene, die Regionsligen und -klassen auf der
  • 6 Zuständigkeiten bei Mannschaftswettbewerben

Für den Spielbetrieb ist der Verband verantwortlich.

Er ernennt in Absprache mit den jeweiligen Regionen die Staffelleiter für die jewei- ligen Bereiche.

Die Staffelleiter sind in ihren Bereichen zuständig für den Spielbetrieb (Neuanset- zungen, Tabellen, Spielwertungen, Spielberichtskontrollen, Ordnungsgelder, etc.).

  • 7 Mannschaftsstärke
  1. 6-er Mannschaften: Im Rahmen der Mannschaftswettbewerbe wird während eines Mannschaftswettkampfes in den Oberligen der

Damen / Damen 30 / Damen 40

Herren / Herren 30 / Herren 40 / Herren 50 / Herren 55 / Herren 60

mit 6-er Mannschaften gespielt.

Es werden folgende Wettspiele ausgetragen: 6 Einzel und 3 Doppel

  1. 4-er Mannschaften: Im Rahmen der Mannschaftswettbewerbe wird während eines Mannschaftswettkampfes in den Spielklassen

Oberliga Damen 50, Damen 55 und Damen 60,

Herren 65, Herren 70 und Herren 75

und in den Mannschaftswettbewerben von der Landesliga bis zur untersten Spiel- klasse bei den

Damen / Damen 30 / Damen 40 / Damen 50 / Damen 55 / Damen 60 Herren / Herren 30 / Herren 40 / Herren 50 / Herren 55 / Herren 60 / Herren 65 / Herren 70 / Herren 75

mit 4-er Mannschaften gespielt.

Es werden folgende Wettspiele ausgetragen: 4 Einzel und 2 Doppel

In der Wintersaison wird im Rahmen der Mannschaftswettbewerbe in allen Ligen und Altersklassen mit 4er-Mannschaften gespielt.

  • 8 Meldung zu den Mannschaftswettbewerben
    1. Allgemein:

Meldungen / Neu- / Ab- und Ummeldungen von Mannschaften für die Mannschafts- wettbewerbe müssen in das Internetprogramm „nuLiga“ bis zum

05.02. für die Freiluftsaison (Sommer) bzw. bis zum

30.06. für die Hallensaison (Winter)

eines jeden Jahres erfolgen.

  • Meldung:

Um „alte“ Mannschaften, die im Vorjahr gemeldet waren, zu melden, ist die Mann- schaft in nuLiga mit dem Status „gemeldet“ zu versehen.

  • Abmeldung:

Um „alte“ Mannschaften, die im Vorjahr gemeldet waren, abzumelden, ist die Mann- schaft in nuLiga mit dem Status „abgemeldet“ zu versehen. Alle Mannschaften, die nach Ende der Frist (siehe §8 Abs. 1) abgemeldet werden, gelten als zurückgezo- gen. Zurückgezogene Mannschaften der Vorsaison, die nicht mehr am Spielbetrieb teilnehmen sollen, müssen abgemeldet werden.

  • Neumeldung:

„Neue“ Mannschaften sind über nuLiga mit dem Status „neu gemeldet“ zu melden. Sie beginnen im Allgemeinen in der untersten Spielklasse.

Eine Neueinstufung kann in begründeten Ausnahmefällen per Antrag (es gilt §9 Anträge) bis maximal in die Verbandsliga erfolgen.

  • Ummeldung:

Mannschaften, die ihre Altersklasse wechseln wollen, müssen sich über nuLiga um- melden (Status: “AK-Wechsel“).

1.4.1         Im Falle der Genehmigung des Antrags verfällt die Klassenzugehörigkeit der wech- selnden Mannschaft für den Verein.

  • Mannschaften, die nach der Veröffentlichung der Staffeln einen AK-Wechsel oder einen Gruppenwechsel beantragen wollen, können nur wechseln, wenn in den ge- wünschten Gruppen Platz vorhanden ist und es nicht zum Nachteil des bestehen- den Spielbetriebes führt.
  1. Nachmeldung:

Nachmeldungen sind nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt möglich. Dieses Datum wird in den Durchführungsbestimmungen zur jeweiligen Saison bekannt gegeben. Für jede Nach- oder nachträgliche Ummeldung wird eine Bearbeitungs- gebühr gemäß §30 erhoben.

  1. Die Spielklasse einer Mannschaft ist im Besitz des Im Falle einer Fusion / Trennung der Spielgemeinschaft zweier oder mehrerer Vereine können auf Antrag alle bestehenden Mannschaften mit den bisherigen Spielklassen übernommen wer- den. Eine Weitergabe der Spielklasse an einen anderen Verein ist durch schriftliche Genehmigung des abgebenden Vereins möglich. (siehe §8 Abs. 1)
  1. Spielzeiten: Freiluftsaison                 05.-30.09.

Hallensaison                  01.10.-30.04.

  • Zurückziehung bis eine Woche vor dem ersten offiziellen Punktspieltag:

Zieht ein Verein eine gemeldete Mannschaft nach dem Meldetermin für die Freiluft- saison (05.02.) bzw. Hallensaison (30.06.) bis eine Woche vor dem ersten offiziel- len Punktspieltag der Spielzeit (Eingang im Sportbüro des TNB) zurück, wird diese Mannschaft vom Wettbewerb ausgeschlossen. Nachfolgende Mannschaften des Vereins dieser Altersklassen sind umzubenennen. Gleichzeitig ist der Verein mit einer Bearbeitungsgebühr gemäß §30 zu belegen. Wird die zurückgezogene Mann- schaft an den Mannschaftsspielen der darauf folgenden Saison (Freiluft/Halle) wie- der angemeldet, so gilt diese Anmeldung als Neuanmeldung (vgl. §8 Abs. 1.3).

  • Zurückziehung ab einer Woche vor dem ersten offiziellen Punktspieltag:

Zieht ein Verein eine gemeldete Mannschaft während der bereits begonnenen Spiel- zeit zurück (innerhalb der Woche vor dem ersten offiziellen Punktspieltag), ist der Verein mit einem Ordnungsgeld gemäß §30 zu belegen. Bei Zurückziehungen von Mannschaften handelt es sich um Mannschaften, die in den Tabellen mit dem Ver- merk “zurückgezogen” geführt werden und die für die nächste Freiluft-/Hallensai- son in die nächsttiefere Spielklasse absteigen.

  1. Meldegebühren:

Für jede gemeldete Mannschaft (auch wenn sie vor Beginn der Saison wieder zu- rückgezogen wird) wird eine Meldegebühr erhoben, deren Höhe von der Mitglie- derversammlung festgelegt wird.

  • Diese Mannschaftsmeldegebühren werden für die Freiluftsaison zum 05. und für die Hallensaison zum 01.10. zentral vom Verband eingezogen.
  • Zahlt ein Verein die Gebühren nicht, wird er für die laufende Spielzeit mit allen Mannschaften von den Wettbewerben ausgeschlossen; die Mannschaften steigen in dem darauf folgenden Spieljahr in die nächsttiefere Spielklasse
  1. Bei Nichteinhaltung der in 8.1 genannten Termine in Verbindung mit den
  • 8.1.1, § 8.1.3, 8.1.4 und 8.1.5 wird eine Bearbeitungsgebühr gemäß §30 erho- ben.
  • 9 Anträge

Grundsätzlich erfolgen Anträge nur durch das Melden im System nuLiga bei der Mannschaftsmeldung zur jeweiligen Saison. Gesonderte Anträge sind unzulässig.

  1. Einen Antrag auf zusätzlichen Aufstieg können ausschließlich Zweitplatzierte der Vorsaison Eine entsprechende Abfrage wird bei der Mannschaftsmeldung in nuLiga gestellt. Stattgegeben werden kann einem Antrag auf Höherstufung le- diglich, wenn in der nächsthöheren Spielklasse freie Plätze vorhanden sind. Ein An- spruch auf Genehmigung des Antrages besteht nicht.

Bei Aufstieg einer Mannschaft ist das Überspringen einer Spielklasse ausgeschlos- sen.

Anträge auf freiwilligen Aufstiegsverzicht oder Tieferstufung werden grundsätzlich genehmigt.

  1. Vorheriger Absatz gilt ebenso für einen Antrag auf zusätzlichen Aufstieg bei einem
  1. Sollen neu gemeldete Mannschaften aufgrund ihrer nachweisbaren Spielstärke in eine höhere als die unterste Spielklasse eingestuft werden, ist bei der Neumeldung der Mannschaft in nuLiga die beantragte Spielklasse Gleichzeitig muss mit der Neumeldung der Mannschaft die namentliche Meldung (inkl. der Bestäti-

gung der aufgeführten Spieler) dieser Mannschaft dem Sportbüro des TNB in Han- nover schriftlich bis zum Ende der Mannschaftsmeldephase der jeweiligen Saison zugeschickt werden. Sollte nur einer der für die Höherstufung benannten Spieler nicht auf der namentlichen Mannschaftsmeldung erscheinen, wird ein Ordnungs- geld gemäß §30 erhoben.

Grundsätzlich starten neu gemeldete Mannschaften in der untersten Spielklasse. Neueinstufungen sind maximal in die Verbandsliga möglich (vgl. § 8 Abs. 1.3). Einem Antrag auf Einstufung neu gemeldeter Mannschaften kann lediglich stattge- geben werden, wenn in der beantragten Spielklasse freie Plätze vorhanden sind. Ein Anspruch auf Genehmigung des Antrages besteht nicht.

Mannschaften, die vor Beginn der Vorsaison abgemeldet wurden und somit neu gemeldet werden müssen (vgl. § 8 Abs. 5.1), werden maximal zwei Klassen unter- halb der Spielklasse, in der sie vor ihrer Abmeldung gespielt haben, eingestuft.

  1. Freie Plätze in der zweittiefsten Spielklasse bis zur Verbandsliga werden in folgen- der Reihenfolge mit Mannschaften aufgefüllt:
    • Altersklassenwechsel von    Mannschaften,  die    sich   in   ihrer    bisherigen Altersklasse für die jeweilige Spielklasse sportlich qualifiziert haben,
    • freiwillige Absteiger,

nach geografischen Gesichtspunkten:

  • zusätzliche Aufstiege der Zweitplatzierten der Vorsaison der nächsttieferen Spielklasse,
  • Einstufung neu gemeldeter Mannschaften, die ihre Spielstärke anhand der vorhandenen Leistungsklassen der gemeldeten Spieler erbringen müssen.

Freie Plätze in den Spielklassen Landesliga und Oberliga werden in der Reihenfolge der oben genannten ersten drei Kriterien aufgefüllt. Die Einstufung einer neu ge- meldeten Mannschaft in die Landes- bzw. Oberliga ist nicht möglich (vgl. § 8 Abs. 1.3).

  1. Anträge auf Klassenerhalt trotz sportlichem Abstieg finden unabhängig von der individuellen Begründung keine Berücksichtigung. Anträge auf Aufstieg von Mann- schaften mit einer schlechteren Platzierung als Platz 2 in der Vorsaison finden un- abhängig von der individuellen Begründung keine Berücksichtigung.
  1. Alle gestellten Anträge können vom Sportbüro des TNB inklusive Mannschaft und vorgebrachter Begründung mit der ersten Staffelroheinteilung veröffentlicht wer-
  • 10 Staffeleinteilung
  1. Die Mannschaften spielen ihrer Spielstärke entsprechend in verschiedenen Spiel- klassen mit Staffeln nach regionalen
  1. Die Klasseneinteilung und die Staffelroheinteilung einschließlich Auf- und Ab- stiegsregelung sowie der Terminplan einer jeweiligen Spielzeit werden vom Sport- büro des TNB in Hannover Die überregionalen Ebenen und die Regionse- bene werden von den Regionssportwarten und den eingesetzten Staffelleitern ge- prüft und genehmigt. Alle vorbereitenden Maßnahmen (z.B. setzen von Auf- und Abstiegspfeilen) werden von den Staffelleitern erledigt.
  2. Kein Verein darf mit 2 Mannschaften in einer Staffel
  • Ausnahmen:
    • in allen eingleisigen Ligen
    • aus geographischen Gründen. (unzumutbare Entfernungen)

In diesen Fällen haben beide Mannschaften des Vereins ihren Wettkampf gegenei- nander als erstes Punktspiel der Saison zu bestreiten.

  1. Die Mannschaft eines Vereines darf in einem Wettbewerb nicht in einer höheren Spielklasse als eine 1. Mannschaft spielen.

Falls durch Auf- oder Abstieg eine 2. Mannschaft in einer höheren Spielklasse als die 1. Mannschaft spielen würde, steht der Platz in der höheren Spielklasse der 1. Mannschaft des betreffenden Vereins zu.

Gleiches gilt für die 3. Mannschaft bezüglich der 2. Mannschaft usw.

  • 11 Spielgemeinschaften
  1. Die Bildung von Spielgemeinschaften (SG) aus mehreren Vereinen ist
  1. Der meldende Verein ist für die Abwicklung der Punktspiele namensgebend verant- wortlich und trägt die finanziellen Lasten der
  1. Eine Spielgemeinschaft ist, wenn der namensgebende Verein bei der namentlichen Mannschaftsmeldung Spieler eines anderen Vereins mit auf seine Liste

(in nuLiga -> im Vereinsbereich -> unter namentlicher Mannschaftsmeldung -> über Kästchen Spielgemeinschaft)

  1. Ein Verein, der einen Spieler als SG Spieler meldet, muss sich eine schriftliche Ge- nehmigung dafür vom abgebenden Verein

(Verhinderung von Meldungen ohne Kenntnis des Vereins)

  • 12 Spielberechtigung
  1. Spielberechtigt in den Mannschaftswettbewerben sind alle Spieler, die Mitglied ei- nes dem TNB angeschlossenen Vereins sind und deren für den Spielbetrieb erfor- derliche Mitgliederdaten (insbes. Vorname, Name, Geschlecht, Geburtsjahr, Ver- eins-, Verbandszugehörigkeit, Mannschaft, Spiel- und Wettkampfergebnisse, Rang- liste) in zentralen Tennis-Informationssystemen (z.B. nuLiga, mybigpoint) nicht anonymisiert Sie dürfen innerhalb einer Saison nur für einen Verein gemel- det werden und Mannschaftswettbewerbe bestreiten. Ausnahmen sind Spielge- meinschaften und das gleichzeitige Spielen im Jugend- und Erwachsenenbereich. Bei einem Verstoß wird ein Ordnungsgeld gemäß §30 erhoben
  1. Für die Freiluftsaison müssen alle Spieler eine Spiellizenz besitzen (siehe Spielli- zenzordnung).
  2. Ein gleichzeitiges Spielen in einem anderen Landesverband ist nicht Ein Ordnungsgeld ist gemäß §30 zu erheben.
  1. Jugendliche dürfen sowohl für Jugend- als auch für Erwachsenenmannschaften ge- meldet werden, wenn sie bis zum 12. des jeweiligen Kalenderjahres das 13. Lebensjahr vollendet haben.
  1. Ein Spieler, der für eine Mannschaft spielberechtigt ist, darf außer in dieser Mann- schaft nur einmal ersatzweise in einer höheren Mannschaft dieser Altersklasse ein- gesetzt werden, jedoch nicht am selben Bei einem weiteren Einsatz in einer höheren Mannschaft in dieser Altersklasse verliert der Spieler die Spielberech- tigung für die nachfolgenden Mannschaften.

Bei einem Verstoß wird ein Ordnungsgeld gemäß §30 erhoben.

  1. In einem Wettkampf (Einzel und Doppel) darf für eine Mannschaft nur ein Spieler eingesetzt werden, der nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der EU EU-Ausländer gelten als Deutsche.

Werden in einer Mannschaft mehr als ein Spieler, der nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der EU besitzt, gemeldet, muss die entsprechende Anzahl der nachfolgenden deutschen Spieler dieser Mannschaft zugerechnet werden. Sie verlieren für nachfolgende Mannschaften ihre Spielberechtigung.

Hinweis: Die Mitgliedstaaten der EU sind im Anhang aufgeführt.

  1. Spielen in zwei Altersklassen

Ein Spieler darf in zwei Altersklassen gemeldet werden und beliebig oft spielen, jedoch nicht am selben Kalendertag.

Ausnahmen:

Spieler, die in einer Mannschaft ab Verbandsklasse aufwärts (bis einschließlich Bun- desliga) an den ersten vier (4er-Mannschaften) bzw. sechs Positionen (6er-Mann- schaften) gemeldet sind, dürfen nur in einer zweiten Altersklasse gemeldet werden bzw. spielen, wenn die Spielklasse der zweiten Altersklasse gleich oder höher ist und der Spieler nicht unter den ersten vier (4er-Mannschaften) oder sechs (6er- Mannschaften) gemeldet wird. Dieses gilt entsprechend für die ersten acht (zwölf) Spieler bei zwei in einer Altersklasse ab Verbandsebene gemeldeten Mannschaften, sowie für die ersten zwölf (18) Spieler bei drei gemeldeten Mannschaften, usw.!

Bei Verstößen wird ein Ordnungsgeld gemäß §30 erhoben. Beispiele:

Spieler A wird bei den Herren 30 (Verbandsklasse) an Position 2 gemeldet. Spieler A wird bei den Herren 40 (Verbandsliga) an Position 5 gemeldet. (Geht) Spieler A wird bei den Herren 30 (Verbandsklasse) an Position 2 gemeldet.

Spieler A wird bei den Herren 40 (Verbandsliga) an Position 2 gemeldet. (Geht nicht) Spieler A wird bei den Herren 30 (Verbandsklasse) an Position 5 gemeldet.

Spieler A wird bei den Herren 40 (Verbandsliga) an Position 5 gemeldet. (Geht) Spieler A wird bei den Herren 30 (Oberliga) an Position 2 gemeldet.

Spieler A wird bei den Herren 40 (Regionsliga) an Position 1 gemeldet. (Geht nicht)

  1. Spieler, die als Spielgemeinschaft (SG) gemeldet werden, dürfen im eigenen Verein in einer zweiten Altersklasse spielen, aber nicht in der gleichen Altersklasse, in der sie als SG gemeldet Die Regelung aus §12 Abs. 7 – Spielen in zwei Altersklas- sen – ist zu beachten.

Bei Verstößen wird ein Ordnungsgeld gemäß §30 erhoben.

  1. Der Einsatz eines Jugendlichen in einer Jugend- und einer Erwachsenenmannschaft am gleichen Tag ist nicht

Bei Verstößen wird ein Ordnungsgeld gemäß §30 erhoben.

  1. Für den Einsatz von Jugendlichen in Mannschaften der Erwachsenen-Wettbewerbe gelten die entsprechenden Paragraphen der

Verantwortlich für die gemeldeten Jugendlichen hinsichtlich der Sporttauglichkeit und dem Einverständnis des/der Erziehungsberechtigten ist der meldende Verein; der Jugend-/ Sportwart des Vereins bestätigt dieses durch seine Eingabe in nuLiga.

 

  • 13 Namentliche Mannschaftsmeldung
  1. Jeder Verein muss seine Spieler (einschließlich der Bundes-, Regional- und Nord- ligaspieler) namentlich in der Reihenfolge der Spielstärke, gemäß DTB-Rangliste, LK-Rangliste in das Spielsystem nuLiga

Spieler mit B- und B/A-Nummern gem. § 5 DTB-Ranglistenordnung sind gerechneten Spielern nachgestellt.

  1. Namentliche Mannschaftsmeldungen müssen im Internetprogramm „nuLiga“ ein- gegeben werden. Der genaue Termin, bis wann die namentlichen Mannschaftmel- dungen für die Sommer- und die Winterrunde erfolgt sein müssen, wird sowohl zeitnah über die TNB Medien (Homepage, emag und Newsletter) als auch in den Durchführungsbestimmungen im Vorfeld der jeweiligen Saison Bei Nichteinhaltung der dort genannten Termine wird eine Bearbeitungsgebühr ge- mäß §30 erhoben.
  1. Für Spieler, die auf Grund Ihrer Leistungsklasse in einer höheren Mannschaft ge- meldet werden müssten, dort aber nicht spielen möchten, kann ein „Sperrvermerk“ beantragt Dieser Antrag (als PDF auf www.tnb-tennis.de àPunktspielbe- triebà Erwachsene àAntrag auf Sperrvermerk) muss während der namentlichen Mannschaftsmeldung mit Begründung an das Sportbüro des TNB gesendet werden. Spieler mit einem „Sperrvermerk“ dürfen in keiner anderen Mannschaft gemeldet werden. Sie werden bei der Kontrolle durch die Verbände an die angegebene Posi- tion in der niedrigeren Mannschaft gesetzt.
  1. Spieler, die sich in der gleichen LK befinden, können in beliebiger Reihenfolge ge- meldet
  1. Nach den genannten Terminen ist eine Änderung der namentlichen Mannschafts- meldung nur in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag, der bis zu dem in den Durchführungsbestimmungen im Vorfeld der jeweiligen Saison bekanntgegeben Fristende im Sportbüro des TNB einzureichen ist, möglich.

Die namentlichen Mannschaftsmeldungen werden nach Meldeschluss innerhalb ei- ner angemessenen Frist auf fehlerhafte Meldungen durch den Verband geprüft und im Anschluss für alle Vereine in nuLiga einsehbar. Binnen 7 Tagen kann dagegen eine schriftlich begründete Beschwerde im Sportbüro des TNB eingelegt werden. Der betroffene Verein erhält rechtliches Gehör.

Für sämtliche Änderungen und Nachmeldungen in der namentlichen Mannschafts- meldung wird eine Bearbeitungsgebühr gemäß §30 erhoben.

  • 6er-Mannschaften: Die ersten 6 Spieler der namentlichen Mannschaftsmeldung sind nur für die Mannschaft spielberechtigt. Gleiches gilt für die Nummern 7 bis 12 in Bezug auf die 2. Mannschaft usw.; kein Spieler darf in einer niedrigeren Mann- schaft als für die gemeldete spielen.
  • 4er-Mannschaften: Die ersten 4 Spieler der namentlichen Mannschaftsmeldung sind nur für die Mannschaft spielberechtigt. Gleiches gilt für die Nummern 5 bis 8 in Bezug auf die 2. Mannschaft usw.; kein Spieler darf in einer niedrigeren Mann- schaft als für die gemeldete spielen.
  • Bei nachträglicher Abmeldung einer Mannschaft nach 8 Abs. 5.1 sind die ersten 4, (6) Spieler der namentlichen Mannschaftsmeldung für die nächsttiefer spielende Mannschaft spielberechtigt. Gleiches gilt für die Spieler 5 (7) bis 8 (12) für die nächsttiefer spielende Mannschaft. Dies gilt auch, wenn es sich bei der zurückge- zogenen Mannschaft um eine Mannschaft der Bundes-, Nord- oder Regionalliga handelt.

Bei nachträglicher Abmeldung einer Mannschaft nach § 8 Abs. 5.2 sind die ersten 4 (6) Spieler der namentlichen Mannschaftsmeldung für die nächsttiefer spielende

Mannschaft nicht spielberechtigt. Gleiches gilt für die Spieler 5 (7) bis 8 (12) für die nächst tiefer spielende Mannschaft, usw. Dies gilt auch, wenn es sich bei der zurückgezogenen Mannschaft um eine Mannschaft der Bundes-, Nord- oder Regio- nalliga handelt.

Vorstehende Regelungen gelten entsprechend für 2er-Mannschaften.

  • 14 Plätze
  1. Für jeden Mannschaftswettkampf (Sommer) müssen mindestens 2 Plätze gleichen Belages zu Beginn der Spiele zur Verfügung gestellt werden, jedoch dürfen bereits laufende Wettspiele nicht unter- oder abgebrochen Bei gemischten Anla- gen hat die höher spielende Mannschaft Aschenplätze zu benutzen. Bei Klassen- gleichheit entscheidet der Oberschiedsrichter durch Los.

Sind für Freiluftplätze (keine Aschenplätze) besondere Schuhe erforderlich, ist dies dem Gastverein zusammen mit der Einladung zum Spieltermin mitzuteilen.

Kann der Heimverein der Gastmannschaft wegen begonnener Wettspiele zur ver- einbarten Anfangszeit keinen Platz anbieten, muss der Gastverein mindestens zwei Stunden warten. Das Angebot, den Wettkampf ggf. zunächst auf nur einem Platz zu beginnen, ist zu akzeptieren.

Bei schlechter Witterung verlängert sich die Wartepflicht (vergl. § 16 Abs. 5).

  1. Die Austragung von Mannschaftswettkämpfen und Fortsetzung begonnener Wett- spiele in einer Halle ist nur erlaubt, wenn die beteiligten Mannschaftsführer einver- standen sind; dasselbe gilt für das Spielen unter Über das beiderseitige Einverständnis ist ein entsprechender Vermerk in den Spielbericht aufzunehmen.
  1. Für die Teilnahme an den Hallenwettbewerben sind für die Durchführung einer je- den Begegnung (auf allen Ebenen) 2 Spielfelder gleichen Bodens in einer Tennis- halle, h. in einer Halle, in der nur Tennisfeldbegrenzungen vorhanden sind, von Beginn der Spiele an erforderlich.

Der Heimverein muss dem Gastverein mitteilen, welcher Bodenbelag sich in der Halle befindet und welche Schuhe vorgeschrieben sind.

  • 15 Wettkampftermine
  1. Die Wettkampf- und Ausweichtermine aller Spielklassen werden von den entspre- chenden Kommissionen einheitlich

Die Wettkämpfe müssen zu den angesetzten Terminen ausgetragen werden.

  1. Die im Terminplan angegebenen Ausweichtermine gelten nur für aus Witterungs- gründen oder Dunkelheit ausgefallene oder abgebrochene Wettkämpfe in der vor- gesehenen zeitlichen Reihenfolge, h. offizielle Ausweichtermine dürfen nicht für Verlegungen benutzt werden.

Bei Verstoß wird ein Ordnungsgeld gemäß §30 erhoben.

  1. Sperrtermine können vom TNB benannt Wettkämpfe dürfen nicht auf diese Termine gelegt werden. Ausnahmen und genaue Daten werden in den Durchfüh- rungsbestimmungen definiert.

Bei Verstoß wird ein Ordnungsgeld gemäß §30 erhoben.

  1. Zusatzspieltage können vom TNB benannt Wettkämpfe dürfen auf diese Termine gelegt werden (in gegenseitigem Einvernehmen). Genaue Daten werden in den Durchführungsbestimmungen definiert.
  1. Vorverlegte und nachverlegte Wettkampftermine ersetzen den offiziellen Wett- kampftermin und sind in nuLiga
  1. Es dürfen keine Spiele vor den ersten offiziellen Wettkampftermin (komplettes Wochenende) gelegt

Bei Verstoß wird ein Ordnungsgeld gemäß §30 erhoben

  1. Der Wettkampf wird für beide Mannschaften mit 0:9 (0:6) (0:3) gewertet, wenn eine nicht zulässige Verlegung abgesprochen Gleichzeitig erhalten beide Vereine ein Ordnungsgeld gemäß §30.
  • 16 Anfangszeit am Wettkampftermin
  1. Anfangszeit ist an Sonn- und Feiertagen zwischen 09:00 und 14:00 Uhr und für die Altersklassen zusätzlich Samstag 15:00 Der Heimverein bestimmt die An- fangszeit und gibt diese für alle Punktspiele bis spätestens 14 Tage vor dem ersten offiziellen Punktspieltag der Saison in das Terminmodul von nuLiga ein. Eine An- fangszeit im o. g. Zeitraum kann vom Gastverein nicht abgelehnt werden. Der Gast- verein hat eine Einladung innerhalb von 7 Tagen im Terminmodul zu beantworten. Andernfalls gilt der Termin danach als bestätigt!

Der Heimverein kann bei der Einladung mit der Terminbestimmung festlegen, dass bei 4er-Mannschaften auf vier Plätzen begonnen wird. Diese Festlegung ist für beide Seiten bindend. Bei Verstößen wird ein Ordnungsgeld gemäß §30 erhoben.

  1. Andere Anfangszeiten, auch an anderen Tagen, oder am Wettkampftag selbst sind nur in gegenseitigem Einvernehmen beider Vereine möglich. Die Beweislast für das Wirksamwerden der Vereinbarung hat der beantragende

Sollte es zu keiner Einigung bis zum in der Durchführungsbestimmung festgeleg- ten Termin kommen, dann gilt der offizielle Spieltermin Sonntag um 9:00 Uhr! Bei Verstößen wird ein Ordnungsgeld gemäß §30 erhoben.

  1. Für die Hallensaison gelten Absatz 1 und 2 mit folgender Regelung: Der Heimver- ein bestimmt die Anfangszeit an Samstagen zwischen 11:00 und 17:00 Uhr oder an Sonntagen zwischen 9:00 und 15:00
  1. Wettkampfbeginn ist der erste Aufschlag eines beliebigen
  1. Bei schlechter Witterung darf der Oberschiedsrichter den Wettkampf erst nach fol- genden Wartezeiten nach der festgelegten Anfangszeit absagen:

Spielbeginn vor 13 Uhr :          3 Stunden Spielbeginn ab 13 Uhr:            2 Stunden

  • 17 Oberschiedsrichter (OSR)
  1. Alle Mannschaftsspiele müssen von einem Oberschiedsrichter (Mindestalter 18 Jahre) geleitet
  1. Der vom gastgebenden Verein zu stellende oder vom Spielleiter eingesetzte Ober- schiedsrichter muss während der gesamten Dauer des Mannschaftsspiels anwe- send sein und darf an keinem Mannschaftsspiel teilnehmen und sich auch nicht als Betreuer oder Schiedsrichter betätigen. Er ist den Spielern vor Beginn des Mannschaftsspiels namentlich
  1. Ist der Oberschiedsrichter bei Spielbeginn nicht anwesend oder verlässt er vor Be- endigung des Mannschaftsspiels die Anlage oder legt er sein Amt aus sonstigen Gründen nieder, so übernimmt seine Rechte und Pflichten der Mannschaftsführer des Gastvereins für die Dauer des gesamten Dieser ist der

Verpflichtung, nicht am Mannschaftsspiel teilzunehmen, enthoben und ist sofort als Oberschiedsrichter auf dem Spielbericht einzutragen.

  1. Der Oberschiedsrichter hat vor Beginn des Mannschaftswettkampfes mit den Mannschaftsführern eine Besprechung Dabei sollen alle mit der Durchführung des Wettkampfes zusammenhängenden Fragen geklärt und ent- sprechende Vereinbarungen oder Entscheidungen getroffen werden.
  1. Der OSR hat neben seinen Rechten und Pflichten nach 50 der Wettspielordnung des DTB (WSpO-DTB) folgende Aufgaben:
  • Prüfung der Spielberechtigungen anhand der Jeder Spie- ler hat auf Verlangen zur Überprüfung der Spielberechtigung dem OSR ein Identi- fikationspapier vorzulegen.
  • Prüfung der Mannschaftsaufstellungen und der Anwesenheit der Spieler anhand der namentlichen
  • Der Oberschiedsrichter hat das Recht und die Pflicht, sämtliche für die Durchfüh- rung der Mannschaftswettkämpfe erforderlichen Anordnungen und Entscheidun- gen zu Seine Entscheidungen sind endgültig.
  • Den Anordnungen des OSR ist zunächst Folge zu leisten, unbeschadet der Mög- lichkeit, Einspruch dagegen zu
  • Der DTB-Verhaltenskodex für Tennisspieler kann nur angewendet werden, wenn der OSR mindestens im Besitz einer gültigen DTB-B-Oberschiedsrichterlizenz
  1. Bei Unterbrechung eines Mannschaftsspiels und Fortsetzung an einem anderen Tag kann der gastgebende Verein oder der Spielleiter einen anderen Oberschieds- richter als am Austragungstag
  1. Falls Mannschaftsspiele ohne Schiedsrichter durchgeführt werden, muss der Ober- schiedsrichter die Rechte des Schiedsrichters bezüglich der Unterbrechungen und pünktlichen Wiederaufnahme nach erlaubten Pausen wahrnehmen (siehe 21). Im Übrigen gilt die „ITF-Regel Spielen ohne Schiedsrichter“ (§ 18).
  • 18 Mannschaftsaufstellungen
  1. Spätestens 15 Minuten vor der festgesetzten Anfangszeit haben die Mannschafts- führer dem Oberschiedsrichter (OSR) die namentliche Aufstellung der Einzelspieler in der Reihenfolge der namentlichen Mannschaftsmeldung schriftlich zu überge- ben, der sie in den Spielberichtsbogen einträgt. Anschließend gibt er den beiden Mannschaftsführern gleichzeitig die jeweilige Mannschaftsaufstellung zur Kenntnis (Offenlegung).

Auch bei fehlenden Mannschaftsmeldeformularen ist das Spiel durchzuführen. Vom Oberschiedsrichter ist ein entsprechender Vermerk im Spielberichtsbogen und in nuLiga vorzunehmen.

  1. Spätestens 15 Minuten nach Beendigung des letzten Einzels haben die Mann- schaftsführer dem Oberschiedsrichter die namentliche Aufstellung der Doppel schriftlich zu übergeben, der wie unter Absatz 1 verfährt.

Die Doppel beginnen spätestens 15 Minuten nach Abgabe der Aufstellung, es sei denn, die Mannschaftsführer und der Oberschiedsrichter einigen sich auf eine an- dere Regelung.

  1. Die Aufstellung der Einzel und Doppel ist nach Offenlegung an diesem Tag end- gültig und darf nicht mehr geändert
  1. Spielberechtigt für die Einzel und Doppel sind die Spieler der Mannschaftsmeldung, die bei Abgabe der Einzel- Doppelaufstellung anwesend und objektiv spielfä- hig sind.

Dabei gilt: Spieler die anwesend, aber objektiv nicht spielfähig sind – z.B. Gips, Krücken, etc. … – dürfen nicht aufgestellt werden um ein Aufrücken der nachfol- genden Spieler zu verhindern. Denn Spielberechtigung setzt eine objektive Spiel- fähigkeit voraus.

Wer sein Einzel ohne zu spielen abgegeben hat, ist im Doppel nicht spielberechtigt.

  1. Sind zu dem Zeitpunkt, der für die Abgabe der Mannschaftaufstellung festgesetzt ist, in der Mannschaftsaufstellung aufgeführte Einzel- oder Doppelspieler nicht an- wesend, so rücken die anwesenden Einzelspieler oder Doppelpaare

Der Oberschiedsrichter muss so viele Wettspiele mit dem Ergebnis 6:0, 6:0 der vollzählig aufgestellten Mannschaft gutschreiben, wie der gegnerischen Mann- schaft Einzelspieler oder Doppelpaare – unter Berücksichtigung von § 17 Abs. 4 – fehlen.

Die in den Doppeln einzusetzenden Spieler erhalten Platzziffern von 1 bis 6 (1 bis

4) in der Reihenfolge der Mannschaftsmeldung. Die Summe der Platzziffern eines Doppelpaares darf nicht größer sein als die der folgenden. Der Spieler mit der Platzziffer 1 darf bei gleicher Platzziffer auch im zweiten, aber nicht im dritten Doppel genannt werden.

  1. Die Einzel werden in der Reihenfolge 2-4-6 (2-4) und 1-3-5 (1-3), die Doppel 1-2-3 (1-2) gespielt, es sei denn, die Mannschaftsführer und der Oberschiedsrichter eini- gen sich auf eine andere Regelung oder es wurde bei der Terminbestimmung (§16 1) festgelegt, dass auf 4 Plätzen begonnen wird.
  • 19 Schiedsrichter

Alle Mannschaftswettkämpfe sollen mit Schiedsrichtern durchgeführt werden. Der Gast hat das Recht, bis zu 4 Schiedsrichter zu stellen.

Hinweis: Die ITF-Regelung für das Spiel ohne Schiedsrichter ist im Anhang abge- druckt.

  • 20 Mannschaftsführer und Betreuer
  1. Jede Mannschaft hat vor Beginn des Wettkampfes dem Oberschiedsrichter einen Mannschaftsführer (MF) zu benennen, der namentlich im Spielberichtsbogen zu vermerken und allein berechtigt ist, als Sprecher seiner Mannschaft gegenüber dem Oberschiedsrichter
  1. Reklamationen von Spielern während des Wettkampfes sind nur über den Mann- schaftsführer dem Oberschiedsrichter Nimmt der Mannschaftsführer am Wettkampf teil, muss er für die Dauer seines Wettspieles einen Stellvertreter benennen.
  1. Spieler dürfen bei einem Wettkampf während des Wettspiels (Einzel Doppel) von einem Betreuer beraten werden, wenn dieser am Platz sitzt. Die Rechte des Mannschaftsführers bleiben hiervon unberührt. Diese Beratung ist während einer Satzpause und beim Seitenwechsel am Ende eines Spieles, jedoch nicht beim Sei- tenwechsel nach dem ersten Spiel eines jeden Satzes und nicht während eines Tie- Break-Spieles, erlaubt.
  • 21 Wettspielunterbrechungen – Pausen
    1. Bei einer jeden während des Wettspiels durch Unfall erlittenen Verletzung kann der Schiedsrichter eine Unterbrechung des Wettspiels von drei Minuten Diese Pause muss entweder sofort oder spätestens beim nächsten Seitenwechsel bzw. nach Abschluss eines Satzes genommen werden.

Zur Behandlung jeder Art von Krämpfen dürfen jedem Spieler nur zwei Pausen beim Seitenwechsel (90 Sekunden) bzw. nach Abschluss eines Satzes (120 Sekunden) gewährt werden.

Als Verletzung durch Unfall gelten u.a. Verrenkungen, Verstauchungen, Zerrungen, blutende Verletzungen, die unfallbedingt während des Wettspiels auftreten. (Bei blutenden Verletzungen darf der Wettkampf erst nach Stillen der Blutung fortge- setzt werden.)

Als Verletzung durch Unfall gelten nicht vor Wettspielbeginn vorhandene Krankhei- ten, Leiden oder Verletzungen, letztere, sofern sie sich nicht während des Wett- spiels ernsthaft verschlechtern.

Eine Beeinträchtigung der körperlichen Leistungsfähigkeit aus natürlicher Ursache, also z.B. auf Grund von Unpässlichkeit, Anstrengung oder Ermüdung, darf nicht als Verletzung durch Unfall gewertet werden.

  1. Damen und Herren ab 40 können eine Ruhepause von zehn Minuten nach dem 2. Satz beanspruchen, aber nur in Wettkämpfen dieser Altersklassen; hierbei darf der Platz verlassen Für die o.g. Ruhepause gilt, dass Spieler beraten und be- handelt werden dürfen, falls sie den Platz während der Pause verlassen.
  1. Bei Spielen, die im Satz im Match-Tiebreak entschieden werden, entfällt der An- spruch auf die Ruhepause nach dem 2. Satz.
  1. Wenn ein Spieler nach einer Unterbrechung oder Pause das Wettspiel nicht recht- zeitig wieder aufnimmt, kann dieses in schwerwiegenden Fällen durch den Ober- schiedsrichter als verloren gewertet werden (siehe 17 Abs.5).
  • 22 Verspätetes oder Nichtantreten von Mannschaften
  1. Kann eine Mannschaft zu einem Spieltag nicht antreten, dann sind der Gegner und der Staffelleiter rechtzeitig schriftlich zu informieren, um unnötige Anfahrten und Vorbereitungen zu Des Weiteren gilt die Regelung von §22 Abs. 4.
  1. Tritt eine Mannschaft (Heim oder Gast) bis zu 30 Minuten nach der festgelegten Anfangszeit an, so ist das Spiel mit einem entsprechenden Vermerk im Spielbericht trotzdem durchzuführen. Die Verspätung ist auf dem Spielberichtsbogen vom Oberschiedsrichter zu vermerken und vom Heimverein in nuLiga
  1. Tritt eine Mannschaft später als 30 Minuten nach der festgelegten Anfangszeit an, so gilt:
    1. Ist der Gegner einverstanden, so kann das Spiel durchgeführt und entsprechend seinem Ausgang gewertet In diesem Fall kann die Wertung später nicht wegen verspäteten Antretens angefochten werden.
    2. Ist der Gegner nicht einverstanden, so wird das Spiel als verloren
    3. Die gegnerische Mannschaft ist unverzüglich von einer Verspätung zu unter-

Ein Ordnungsgeld ist gemäß §30 zu erheben.

  1. Ist eine Mannschaft zu einem angesetzten Wettkampf nicht angetreten, wird dieser mit 0:9 (0:6) (0:3) verloren Der Spielbericht ist mit entsprechendem Ver- merk (Status: „w.o. – Mannschaft nicht zur Begegnung angetreten“) in nuLiga ein- zugeben; es wird ein Ordnungsgeld gemäß §30 erhoben.

Bei Hallenpunktspielen wird dem Gastgeber auf Antrag bis zu 50% des verhängten Ordnungsgeldes erstattet.

  1. Eine Mannschaft gilt als nicht angetreten, wenn sie 30 Minuten nach der offiziellen oder sonst vereinbarten Anfangszeit mit weniger als 4 Spielern bei 6er-Mannschaf- ten oder mit weniger als 3 Spielern bei 4er-Mannschaften

Eine 2er Mannschaft gilt nur als angetreten, wenn sie mit 2 Spielern erscheint. Ein Ordnungsgeld ist gemäß §30 zu erheben

  1. Mannschaften, die zweimal nicht antreten, scheiden aus der laufenden Runde aus, verlieren die Zugehörigkeit zu ihrer Spielklasse und steigen in die nächsttiefere Spielklasse Alle bisher erzielten Ergebnisse werden nicht gewertet.
  1. Der Wettkampf wird für beide Mannschaften mit 0:9 (0:6) (0:3) gewertet, wenn eine nicht zulässige Verlegung abgesprochen Gleichzeitig erhalten beide Vereine ein Ordnungsgeld gemäß §30.
  1. Wird ein Wettkampf durch höhere Gewalt oder durch nicht vorhersehbare Um- stände am Heimatort auf dem Anfahrtsweg verhindert, so erfolgt eine Neuan- setzung durch den Staffelleiter. Die nicht antretende Mannschaft hat den Gegner und den Staffelleiter unverzüglich zu unterrichten und die angegebenen Gründe nachzuweisen! Insbesondere sind ein möglicher rechtzeitiger Reiseantritt und ent- sprechende Bemühungen zu beweisen.

(Anmerkung: Stau auf der Autobahn gilt i. d. R. nicht als höhere Gewalt!)

  • 23 Nicht begonnene/abgebrochene Wettkämpfe
  1. Verzichtet eine Mannschaft in einem begonnenen Wettkampf auf die Austragung einzelner Wettspiele (Einzel oder Doppel) – wobei verletzungsbedingte Ausfälle ausgenommen sind – oder weigert sie sich ansonsten den Anordnungen des Ober- schiedsrichters Folge zu leisten, werden die nicht begonnen nicht beendeten Wettspiele des entsprechenden Wettkampfes (Einzel oder Doppel) und alle bisher gewonnenen Wettspiele mit 0:6, 0:6 gegen sie gewertet. Es wird ein Ordnungsgeld gemäß §30 erhoben.
  1. Bricht eine Mannschaft oder ein Spieler Doppelspieler ein Wettspiel vor dessen Beendigung ab oder wird das Wettspiel infolge Verschuldens eines Spielers abge- brochen, werden die bis zum Abbruch gewonnenen Spiele und Sätze gezählt. Im nuLiga Spielbericht ist die Markierung beim unterlegenen Spieler auf „w.o.“ zu set- zen und der Spielstand zum Zeitpunkt des Spielabbruches einzutragen. Die zum Gewinn der Begegnung noch erforderliche Anzahl von Sätzen und Spielen werden für den Gegner gewertet. Es wird ein Ordnungsgeld gemäß §30 erhoben.
  1. Ein Abbruch wegen schlechter Witterung darf erst nach dreistündiger Wartezeit nach der festgelegten Anfangszeit erfolgen, ein Abbruch einer Begegnung wegen fehlender Plätze darf erst nach zwei Stunden Wartezeit erfolgen (vgl. 16 Abs. 5 und §14 Abs. 1).
  • Kann ein Wettkampf aufgrund des Wettersituation und der nachweislichen Unbe- spielbarkeit der Plätze überhaupt nicht mehr angesetzt werden, darf der OSR im Einvernehmen mit beiden Mannschaftsführern das Wettspiel auch früher Beim neu anzusetzenden Spieltermin (spätestens nächster Ausweichtermin, der

noch von keiner der betroffenen Mannschaften für eine früher erforderlich gewor- dene Verlegung belegt worden ist) kann neu aufgestellt werden. Der neue Spielter- min ist in nuLiga (Status: „unterbrochen und/oder verschoben auf“) einzugeben.

  • Bei einem Spielabbruch nach bzw. 3.1 ist der Spielbericht mit einem entspre- chenden Vermerk, ggf. dem Spielstand beim Abbruch, und der neuen Terminver- einbarung (spätestens nächster Ausweichtermin, der noch von keiner der betroffe- nen Mannschaften für eine früher erforderlich gewordene Verlegung belegt worden ist) über die Fortsetzung des Wettkampfes zu versehen und in nuLiga (Status: „un- terbrochen und/oder verschoben auf“) einzugeben. Bei Fortsetzung des Wettkamp- fes ist ein neuer Spielbericht zu erstellen, in dem bereits erzielte Ergebnisse einzu- tragen sind.
  • Sind zwar die Einzelwettspiele beendet worden, konnten aber alle Doppel noch nicht begonnen werden obwohl deren Aufstellung bereits erfolgt war, können die Doppel beim Fortsetzungstermin neu aufgestellt
  1. Muss ein Wettkampf in der Halle aus Zeit-/Platzmangel vorzeitig beendet werden, werden zunächst die bis zum Abbruch der Begegnung beendeten Wettspiele ge- zählt. Angefangene Wettspiele werden zugunsten der Gastmannschaft zum Satz- gewinn aufgerundet, noch nicht begonnene Wettspiele werden der Gastmannschaft mit 6:0, 6:0 Ein Ordnungsgeld ist gemäß §30 zu erheben.
  • 24 Fortsetzung unter-/abgebrochener Wettkämpfe – Einsatz von Ersatzspielern
  1. Wird auf Anordnung des Oberschiedsrichters wegen Unbespielbarkeit der Plätze, Einbruchs der Dunkelheit oder ähnlichen anderen außergewöhnlichen Umständen ein Einzel- oder Doppelspiel unter- abgebrochen, ist bei Fortsetzung des Wett- spiels in jedem Falle beim Stand im Augenblick des Abbruchs weiter zu spielen; bis dahin erzielte Sätze, Spiele und Punkte bleiben erhalten.
  1. Der abgebrochene Wettkampf und die Fortsetzung dieses Wettkampfes gelten als ein Wettkampf auch im Hinblick auf den einmaligen ersatzweisen Einsatz eines Spielers in einer höheren Mannschaft Altersklasse.

Die bereits begonnenen Spiele der höherklassigen Mannschaften haben Vorrang.

  1. Ersatzspieler können bei der Fortsetzung des Wettkampfes für noch nicht begon- nene Wettspiele eingesetzt Es sind Spieler, die in der ursprünglichen Auf- stellung nicht benannt waren und in der Mannschaftsmeldung hinter dem zu Er- setzenden stehen. Dies gilt für Einzel- und Doppelspiele.
  1. Werden Ersatzspieler im Einzel eingesetzt, gilt für die Aufstellung der Doppel an diesem Spieltag die Reihenfolge der
  • 25 Wertung des Wettkampfes
  1. Setzt eine Mannschaft einen nicht spielberechtigten Spieler im Einzel oder Doppel ein, werden alle Spiele ab dieser Spielposition für sie als verloren Es wird ein Ordnungsgeld gemäß §30 erhoben.
  1. Setzt eine Mannschaft in einem Wettkampf einen Spieler unter falschem Namen ein, steigt diese Mannschaft in die unterste Spielklasse ab. Es wird ein Ordnungs- geld gemäß 30 erhoben. Die gegen diese Mannschaft erzielten Ergebnisse gehen nicht in die Wertung ein.

Über zusätzliche disziplinarische Konsequenzen gegen den Spieler bzw. den Ver- ein entscheiden die zuständigen Gremien des TNB.

  1. Die Mannschaftswettkämpfe werden nach gewonnenen oder verlorenen Begegnun- gen mit jeweils 2 Gewinn- oder Verlustpunkten Bei 4er-Mannschaften er- folgt bei Gleichstand 3:3 Punkteteilung.
  1. Jedes gewonnene Einzel- oder Doppelwettspiel wird mit einem Matchpunkt sowie mit 2:0 oder 2:1 Sätzen und der Anzahl der Spiele

Die Mannschaftsführer können in der Mannschaftsführerbesprechung mit dem Oberschiedsrichter entscheiden, dass der dritte Satz als Match-Tie-Break (bis 10 Punkte) ausgespielt wird. Die Entscheidung findet auf alle Einzel- und Doppelspiele Anwendung. Die Entscheidung ist sofort schriftlich im Originalspielbericht unter Bemerkung mit den Worten: “Dritter Satz wird als Match-Tie-Break gespielt”, nie- derzuschreiben und von beiden Mannschaftsführern zu unterschreiben. Lehnt ein Mannschaftsführer den Match-Tie-Break ab, wird in allen Einzel- und Doppelspielen der dritte Satz ausgespielt.

Im Winter wird der dritte Satz bei jedem Match in allen Spiel- und Altersklassen verbindlich als Match-Tiebreak bis 10 Punkte gespielt.

Wird der dritte Satz ausgespielt, dann wird er wie beim Match-Tiebreak für den Sieger mit 1:0 Sätzen und 1:0 Spielen gewertet. Er wird aber mit dem gespielten Ergebnis im Originalspielbericht eingetragen (Beispiel: 6:0, 0:6, 6:0 oder 6:4, 4:6,

7:6).

Wird der Match-Tiebreak gespielt, ist das Ergebnis mit den tatsächlich gespielten Punkten in den Spielbericht einzugeben (z.B. 10:2 oder 15:13). Der Match-Tiebreak wird für den Sieger im Spielberichtsbogen und in der Tabelle mit 1:0 Sätzen und 1:0 Spielen gewertet. (Siehe auch Anhang V ITF-Tennisregeln)

Alle Eintragungen in nuLiga erfolgen wie auf dem Originalspielbericht. Unter Be- merkung ist “Dritter Satz wird als Match-Tiebreak gespielt” zu vermerken.

  1. Nicht ausgetragene Einzel- oder Doppelwettspiele werden jeweils mit einem Match- punkt sowie 2:0 Sätzen und 12:0 Spielen
  1. Haben Einzel- oder Doppelpaarungen entgegen der richtigen Aufstellung gegen falsche Gegner gespielt, werden diese Wettspiele nicht Es wird ein Ord- nungsgeld gemäß §30 erhoben.

Sind die Wettspiele noch nicht beendet, beginnen die richtigen Paarungen neu.

  1. Hat eine Mannschaft ein oder mehrere Einzel oder Doppel falsch aufgestellt, wer- den diese Einzel oder Doppel mit 6:0, 6:0 für den Gegner Es wird ein Ordnungsgeld gemäß §30 erhoben.
  1. Bei Spielen, in denen ein Sieger ermittelt werden muss, B. im KO-System oder bei Entscheidungsspielen, ist bei Punktegleichstand von 3:3 derjenige Sieger, der mehr Sätze gewonnen hat. Sind auch diese gleich, entscheiden die Spiele. Sollte auch bei diesen ein Gleichstand herrschen, entscheidet der Gewinn des ersten Doppels.
  • 26 Spielbericht – Ergebnisdienst
  1. Vor Beginn eines jeden Wettkampfes ist vom Oberschiedsrichter der Spielbericht auf dem vorgeschriebenen Formular vorzubereiten, auf dem die Resultate der Wett- kämpfe eingetragen Der Spielbericht verbleibt beim Heimverein und ist dem Staffelleiter auf Verlangen vorzulegen. Die Gastmannschaft erhält eine Kopie. Verantwortlich hierfür ist der Heimverein. Kann der Originalspielbericht nicht vor- gelegt werden wird ein Ordnungsgeld gemäß §30 erhoben.
  1. Jeder Spielbericht muss vom Oberschiedsrichter sowie den beiden Mannschafts- führern unterschrieben werden; dies gilt auch bei nicht begonnenen oder abgebro- chenen Wettkämpfen.
  1. Das Spielergebnis ist vom gastgebenden Verein vollständig und richtig bis zum nächsten Kalendertag um 10:00 Uhr in nuLiga einzugeben (Bsp.: gespielt am ,

09.11. à Eingabe am So., 10.11. bis 10:00 Uhr). Bei Verstößen wird eine Bearbei- tungsgebühr gemäß §30 erhoben.

  1. Bei Widersprüchen gegen online eingegebene Ergebnisse, Protesten und Einsprü- chen gilt nur der Original-Spielbericht als Er ist vom Heimverein bis zum Ende der Saison aufzubewahren und auf Anforderung den zuständigen Gre- mien (TNB-Protestausschuss, Spielausschuss, Disziplinarausschuss usw.) vorzule- gen.
  1. Wird in den Spielbericht ein manipuliertes Wettkampfergebnis eingetragen, steigen beide Mannschaften in die unterste Spielklasse ab und werden mit sofortiger Wir- kung vom Spielbetrieb

Es wird gegen beide Vereine ein Ordnungsgeld gemäß §30 erhoben. Die gegen diese Mannschaften erzielten Ergebnisse gehen nicht in die Wertung ein.

  1. Der elektronische Spielbericht in nuLiga darf nicht zur terminlichen Verschiebung von Spielen genutzt Es muss hierfür das Terminmodul genutzt werden. Bei Verstößen dagegen wird ein Ordnungsgeld nach §30 erhoben.
  • 27 Auf- und Abstieg
  1. Der Wechsel von einer Spielklasse zur anderen wird durch Auf- und Abstieg gere- Über Auf- und Abstiege entscheiden mit Ausnahme des freiwilligen Aufstiegs- verzichts und freiwilliger Abstiege ausschließlich erzielte sportliche Ergebnisse.
  • Der Sieger jeder Staffel steigt in der Regel in die nächsthöhere Spielklasse Ausnahme ist, wenn die Anzahl der Aufstiegsplätze begrenzt ist, dann kann ein Aufstiegsspiel angesetzt werden. Mögliche zusätzliche Aufstiegsplätze werden bei der Mannschaftsmeldung abgefragt. Feststehende zusätzliche Aufstiegsplätze auf- grund der Staffelstruktur werden vor der Saison in nuLiga in der entsprechenden Gruppe angezeigt. Aufsteigen können lediglich Mannschaften, die zu allen Punkt- spielen der Saison angetreten sind.
  • In allen Staffeln steigt grundsätzlich der Letzte ab, es sei denn, aufgrund der Staf- felstruktur darf keine Mannschaft In Staffeln mit 7 Mannschaften steigen Letzter und Vorletzter ab, in Staffeln mit 8 Mannschaften steigen die letzten drei Mannschaften und in Staffeln mit 9 Mannschaften steigen die letzten vier Mann- schaften ab. Feststehende zusätzliche Abstiegsplätze werden vor der Saison in nu- Liga in den entsprechenden Gruppen angezeigt.
  • Gesonderte Auf- und Abstiegsregelungen aufgrund der Staffelstruktur gelten aus- schließlich für die Altersklasse, für die sie veröffentlicht Bei einem Alters- klassenwechsel einer Mannschaft besteht kein Recht, eine gesonderte Auf- und Ab- stiegsregelung auf die neue Altersklasse zu übertragen.
  1. Die veröffentlichten Abschlusstabellen sind mit Abschluss der Saison durch den Verband
  1. Haben in einer Staffel zwei oder mehrere Mannschaften das gleiche Punkteverhält- nis, entscheidet über die Platzierung in der Tabelle bei Punktgleichheit nacheinan- der die Differenz der Matches, der Sätze der Spiele und bei absoluter Gleich- heit der direkte Vergleich.
  1. Die Abschlusstabellen werden in nuLiga mit der Kennzeichnung Auf- und Absteiger
  • 28 Proteste
  1. Gegen die Wertung eines Wettkampfes (§25 ) kann ein Verein innerhalb von 7 Tagen nach dem Spieltag, gegen Entscheidungen des zuständigen Staffelleiters bzw. die Erhebung einer Bearbeitungsgebühr oder eines Ordnungsgeldes kann ein Verein innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Ordnungsgeldbescheids beim TNB Sportbüro einen Protest einlegen (Poststempel).
  1. Der Protest muss schriftlich und mit eigenhändiger Unterschrift des Vereinsvertre- ters bei gleichzeitiger Zahlung der Protestgebühr in Höhe von 50,– Euro Die Gebühr ist ausschließlich auf die Konten des TNB e.V. zu entrichten.

Ein Protest in Form einer E-Mail ist nicht statthaft.

  1. Über den Protest entscheidet nach Eingang aller Unterlagen bei Vorfällen
    1. auf Verbandsebene der Protestausschuss,
    2. in Spielklassen unterhalb der Verbandsklasse die vier durch den Sportwart des TNB zu benennenden Protestobleute, die in den Durchführungsbestim- mungen zur jeweiligen Saison bekanntgegeben
  1. Die Protestentscheidung wird den beteiligten Vereinen mitgeteilt und ist zu akzep-

Das Sportbüro und die Staffelleiter erhalten Kopien der Entscheidung.

  1. Die Protestgebühr ist vom rechtlich unterliegenden Verein zu Bei einem Vergleich ist nach billigendem Ermessen zu entscheiden.
  • 29 Einsprüche
  1. Gegen eine Protestentscheidung kann der betroffene Verein innerhalb von 14 Ta- gen nach Zustellung der Entscheidung Einspruch mit Begründung beim Sprecher des TNB-Spielausschusses einlegen (Poststempel).

Dem Sportbüro des TNB, sowie dem zuständigen Staffelleiter sind Kopien auszu- händigen.

  1. Der Einspruch muss schriftlich und mit eigenhändiger Unterschrift in einfacher Ausfertigung bei gleichzeitiger Zahlung der Einspruchsgebühr in Höhe von 100,– Euro Ein Einspruch in Form einer E-Mail ist nicht statthaft.
  1. Über die Einsprüche entscheidet der Spielausschuss des
  1. Die Einspruchsentscheidung wird den beteiligten Vereinen Das Sport- büro des TNB und der Staffelleiter erhalten Kopien der Entscheidung.
  1. Die Einspruchsgebühr ist vom rechtlich unterliegenden Verein zu tragen; eine Dop- pelbestrafung (d.h. die gleichzeitige Auferlegung eines Ordnungsgeldes und der Einspruchsgebühr bei einem fremdeingelegten Protest) ist jedoch nicht vorgese- Bei einem Vergleich ist nach billigendem Ermessen zu entscheiden.
  1. Die Entscheidung des Spielausschusses des TNB ist endgültig.
  1. Der ordentliche Rechtsweg ist
  • 30 Bearbeitungsgebühren und Ordnungsgelder
  1. Es werden Bearbeitungsgebühren in folgender Höhe erhoben:
  Paragraph Bearbeitungsaufwand

Kosten

(in EUR)

1 §8 Abs.5.1 Verspätete Zurückziehung einer gemeldeten Mannschaft (bis eine Woche vor den ersten offiziellen Spieltag der Saison) 50
2 §8 Abs.2,7 Verspätete An-, Neu- und Ummeldung bzw. Nachmeldung von Mann- schaften 50
3 §13 Abs.2 nicht fristgerechte Eingabe der namentlichen Mannschaftsmeldung, je Meldeliste 50
4

§13 Abs.5

Änderungen und Nachmeldungen in der namentlichen Mannschafts- meldung bis zu dem in den Durchführungsbestimmungen im Vorfeld der jeweiligen Saison bekanntgegebenen Fristende im Sportbüro des TNB einzureichen ist pro Meldung

(ohne Lizenzierung)

25

5

§13 Abs.5

Änderungen und Nachmeldungen in der namentlichen Mannschafts- meldung bis zu dem in den Durchführungsbestimmungen im Vorfeld der jeweiligen Saison bekanntgegebenen Fristende im Sportbüro des TNB einzureichen ist pro Meldung

(mit Lizenzierung)

50

6 §16 Abs.1,2 Verspätetes Einladen und Bestätigen des Spieltermins, Nichteingabe des Spieltermins in nuLiga 15
7 §26 Abs.3 Fehlende/verspätete/nicht korrekte Ergebniseingabe in nuLiga (Eingabe durch Staffelleiter) 15
  1. Es werden Ordnungsgelder in folgender Höhe erhoben:
 

Paragraph

Ordnungswidrigkeit

Kosten

(in EUR)

1 §2 Abs.3 Verwendung falscher Bälle 100
2

§8 Abs.5.2

Verspätete Zurückziehung einer gemeldeten Mannschaft un- terhalb der Verbandsklasse in der Saison (bzw. eine Woche vor der Saison)

150

3 §8 Abs.5.2 Verspätete Zurückziehung einer gemeldeten Mannschaft in der VK-LL (bzw. eine Woche vor der Saison) 200
4 §8 Abs.5.2 Verspätete Zurückziehung einer gemeldeten Mannschaft in der OLNB (bzw. eine Woche vor der Saison) 250
5 §9 Abs. 3 Nicht korrekte Spielerangabe im Antrag auf Einstufung 150
6

§12 Abs.3,5,7,8,9

§25 Abs.1,2

Einsatz von Spielern ohne Spielberechtigung / Einsatz von Spielern unter falschem Namen 250
7 §12 Abs.1,7

Nicht korrekte Doppelmeldung

(Spielen in zwei Altersklassen / gemeldet in zwei Vereinen)

40
8

§15 Abs.2,3,6,7

§16 Abs.1,2,3

§22 Abs. 6

§26 Abs. 6

Unzulässige Verlegung von Spielen

150

9 §22 Abs.2 Verspätetes Antreten 25
10 §22 Abs.2,3,4 Nichtantreten zu einem Wettkampf unterhalb der Verbands- klasse 150
11 §22 Abs.2,3,4 Nichtantreten zu einem Wettkampf in der VK-LL 200
12 §22 Abs.2,3,4 Nichtantreten zu einem Wettkampf in der OLNB 250
13 §23 Abs.1,2 Abbruch eines Wettkampfes 150
14 §23 Abs.4 Vorzeitige Beendigung eines Wettkampfes in der Halle 100
15 §25 Abs.6 Entgegen der richtigen Aufstellung gegen falsche Gegner ge- spielt 50
16 §25 Abs.7 Einzel oder Doppel falsch aufgestellt 50
17 §26 Abs.1 Fehlender Original-Spielbericht 50
18 §26 Abs.5 Manipulierter Spielbericht 300
19   Sonstige Nichteinhaltung der TNB-WSPOJ/DTB-WSPO/DTB-TO 100
  1. Die Bearbeitungsgebühren (7) und die Ordnungsgelder (1-4, 6, 8-19) werden von den für die Durchführung der Wettbewerbe Verantwortlichen (Staffelleiter) ausge-

Die Bearbeitungsgebühren (1-6) und die Ordnungsgelder (5, 7, 19) werden vom Verband ausgesprochen.

  1. Die Bearbeitungsgebühren und Ordnungsgelder werden vom Verband zentral ein- Wird dem Einzug unrechtmäßig widersprochen, wird der Verein – nach erfolgloser Mahnung – für die kommende Spielzeit mit allen Mannschaften von den Wettbewerben ausgeschlossen.

Die Mannschaften steigen in die nächst tiefere Spielklasse ab; in dieser spielen sie in der darauf folgenden Saison.

  1. Die Bearbeitungsgebührenbescheide und Ordnungsgeldbescheide werden elektro- nisch erstellt und dem Verein per E-Mail übersandt, sie enthalten daher keine Un- Die Bearbeitungsgebührenbescheide und Ordnungsgeldbescheide sind auch ohne Unterschrift gültig.
  • 31 Rechtsmittel
  1. Rechtsmittel sind stets schriftlich zu begründen.
  1. Mit dem Einlegen eines Protestes, eines Einspruchs oder einer Beschwerde hat gleichzeitig die Zahlung des jeweiligen Entgeltes zu
  1. Wurde das Rechtsmittel nicht rechtzeitig eingelegt oder ist die Zahlung der Gebühr nicht gleichzeitig erfolgt, so wird das Rechtsmittel ohne weitere Prüfung
  1. Vor der Entscheidung ist sämtlichen Beteiligten die Möglichkeit zu geben, sich zu den gestellten Anträgen sowie zur Sach- und Rechtslage innerhalb einer angemes- senen Frist in Textform zu äußern. Gegebenenfalls ist den Beteiligten die Möglich- keit einzuräumen, zu den eingereichten Schriftsätzen sowie zum Ergebnis einer etwaigen Beweisaufnahme innerhalb einer weiteren Frist Stellung zu Auf Antrag ist den Beteiligten mündliche Anhörung zu gewähren.
  1. Die Entscheidungen der Rechtsmittelinstanzen – auch hinsichtlich der Kosten (Pro- test-, Einspruchsgebühr) – sind unter Angabe der Personen, die an der Entschei- dung mitgewirkt haben, schriftlich zu begründen und den Verfahrensbeteiligten bekannt zu
  1. Die Kosten des Verfahrens trägt der Im Falle einer mündlichen Ver- handlung hat er nur die notwendigen Auslagen der Geladenen zu tragen. Auslagen und Gebühren für Anwälte oder andere Berater eines Vereins werden nicht erstat- tet. Bei einem Vergleich werden die Kosten geteilt.
  1. Sie können einem Verein im Gnadenwege erlassen werden, wenn er sich nachge- wiesen in finanzieller Notlage
  1. Offizielle Meisterschaften und sonstige Turnierveranstaltungen

 

  • 32 TNB Meisterschaften
  1. Die TNB Meisterschaften können in getrennten Turnieren durchgeführt werden:
    1. Damen und Herren
    2. Damen ab 30, Herren ab 30
  1. An den TNB-Meisterschaften sind teilnahmeberechtigt:

Spielberechtigt sind Spieler/innen, die die Altersvoraussetzungen erfüllen, Mitglied eines dem TNB angeschlossenen Vereins sind und nicht für einen Verein außerhalb des TNB in der aktuellen Saison Punktspiele bestreiten oder gemeldet sind.

  1. Den Turnierausschüssen haben anzugehören:
  • der Turnierleiter
  • der Oberschiedsrichter
  • der jeweils verantwortliche Vizepräsident des LV
  • 33 Regionsmeisterschaften
  1. Die Ausrichtung von Regionsmeisterschaften erfolgt durch die jeweilige Es können Meisterschaften im Sommer und Winter an den vorgesehenen Sperrtermi- nen ausgerichtet werden.
  1. Spielberechtigt sind Spieler/Innen die Mitglied eines der Region angeschlossenen Vereins sind und nicht für einen Verein außerhalb der Region in der aktuellen Sai- son Punktspiele bestritten
  • 34 Durchführung von Meisterschaften/Turnieren
  1. Die Termine der offiziellen Meisterschaften gelten eingeschränkt als
  1. Für die Genehmigung sind die DTB-Turnierordnung und die ergänzenden TNB- Richtlinien zu
  1. Bevor eine Turnierausschreibung veröffentlicht wird, muss diese vom Referenten für Turnierwesen oder dem Sportbüro genehmigt Fristen sind zu beach- ten.
  • 35 Bälle

Bei allen Meisterschaften und Turnieren muss jeweils mit dem Ball gespielt werden, der für die Altersklassen in den Mannschaftswettbewerben vorgeschrieben ist.

Wird die falsche Ballmarke verwendet folgt daraus ein Ordnungsgeld gemäß §30 (siehe § 2).

Anhang 1

 

Punktspiele bei hohen Temperaturen

Der TNB weist alle Vereine noch einmal daraufhin, welche Möglichkeiten bei hohen Tempera- turen am Punktspieltag bestehen und, wie sich die Vereine in derartigen Situationen verhal- ten sollten:

  • Grundsätzlich haben beide Vereine die Pflicht sich einvernehmlich im Sinne der Gesund- heit der Spieler zu vereinbaren
  • Alle Partien können – das beiderseitige Einverständnis der betreffenden Mannschaften vorausgesetzt – auf einen früheren Wettkampfbeginn (z.B. 08:00 Uhr oder 09:00 Uhr) vorverlegt Alternativ können angesetzte Partien auch auf den späten Nachmittag verlegt werden. Insbesondere im Fall einer Verlegung eines Wettkampfes in die Nachmit- tagsstunden empfiehlt der TNB, auf möglichst vielen Plätzen gleichzeitig zu beginnen.
  • Einer Verlegung der kompletten Begegnung auf einen anderen Tag wird ebenfalls grund- sätzlich zugestimmt, sofern beide Mannschaften einverstanden sind und der Nachholter- min vor dem letzten Ausweichspieltag Eine Verlegung auf den Ausweichspieltag ist nicht zulässig!
  • In beiden Fällen (Ziffer 1 und Ziffer 2) ist der zuständige Spielleiter über die Verlegung zu Das beiderseitige Einverständnis der Mannschaften ist schriftlich über das Einladetool in nuLiga zu dokumentieren.
  • Die Pause zwischen dem letzten Einzel und dem Beginn der Doppel kann, wiederum das beiderseitige Einverständnis der beiden Mannschaftsführer vorausgesetzt, verlängert
  • Die Heimvereine tragen Sorge dafür, dass ausreichend Getränke für die Mannschaften zur Verfügung gestellt zum Kauf angeboten werden. Zusätzlich bittet der TNB die Vereine eindringlich auf den Plätzen, auf denen Wettkämpfe ausgetragen werden, Son- nenschirme in ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen. Außerdem empfiehlt der TNB die Austragung des 3. Satzes als Matchtiebreak.

Der TNB veröffentlicht diese Empfehlungen bei Bedarf auf der TNB-Homepage!

Anhang 2

 

Mitgliedsstaaten der Europäischen Union:

 

Belgien Luxemburg
Bulgarien Malta
Dänemark Niederlande
Deutschland Österreich
Estland Polen
Finnland Portugal
Frankreich Rumänien
Griechenland Schweden
Großbritannien Slowakei
Irland Slowenien
Italien Kroatien

Spanien

Tschechische Republik

Lettland Ungarn
Litauen Zypern