Spiel- und Platzordnung Tennisclub Seesen e.V. von 1911
Vorbemerkung
Ziel dieser Spiel-und Platzordnung ist die Gewährleistung eines reibungslosen Spielbetriebes, sowie Einhaltung und Pflege der Anlage einschließlich des Clubhauses.
Gegenseitige Rücksichtnahme, sportliche Fairness und Verständnis für die Belange sowohl des einzelnen Mitgliedes, des Gastspielers wie auch der Gesamtheit des Vereins werden hiermit verpflichtend vorausgesetzt.

( 1 )

1. Die Benutzung der Tennisplätze ist nur aktiven Mitgliedern des TC-Seesen gestattet.

2. Nichtmitglieder können zusammen mit einem Mitglied, gegen eine Gastbeitrag von 5.00 €/Stunde eine Platzhälfte benutzen. Die Gebühr ist vor Belegung am Clubhaus im Briefumschlag mit Gastnamen und Datum im „ Briefkasten“ zu entrichten.

3. Richtet der TC- Seesen, Medenspiele (NTV-Punktspiele), offene Turniere oder Freundschaftsspiele aus, so erhalten die teilnehmenden Nichtmitglieder Spielrecht für die Dauer des jeweiligen Wettbewerbs.

( 2 )

Die Benutzung der Plätze ist nur in Tennisbekleidung einschließlich Sandplatz- Schuhwerk gestattet.

( 3 )

1. Die allgemeine Benutzungszeit für die Plätze liegt zwischen 08.00 Uhr bis zum Eintritt der Dunkelheit.

2. Vor Beginn des Spieles ist die entsprechende „Spieluhr“ (Info Tafel Terrasse) mit der Anfangszeit einzustellen und entsprechende Platzbelegung mit Namen (Magnetschilder) zu kennzeichnen.

3. Die Spieldauer beträgt für ein Einzel: 60 Minuten, für ein Doppel 90 Minuten. Nach 60 bzw. 90 Minuten kann solange weitergespielt werden, bis ein Spielbedarf anderer Personen angemeldet wird.
In den o.g. Zeiten ist die Pflege des Platzes mit eingeschlossen. Dazu gehören:
– Das Beregnen des Platzes vor Spielbeginn und bei Bedarf auch während ggf. nach der Spielzeit.
– Abziehen der gesamten Platzfläche bis zum Zaun
– Fegen der gesamten Linien
– Wegräumen der Pflegegeräte an die vorgesehenen Plätze.
„Die Plätze sind so zu verlassen, wie man sie selbst betreten möchte.“

4. Das Spielen bei Dunkelheit unter Flutlicht (Platz 6) ist, aufgrund der hohen Energiekosten, gesondert vom Vorstand oder Anlagenwart zu genehmigen.

5. Vereinsseitig angesetzte Trainer-und Trainingszeiten, Punktspiele, Freundschaftsspiele oder offizielle vom Verein veranstaltete Turniere werden in den Schaukästen angezeigt bzw. haben bei der Platzbelegung Vorrang.

( 4 )

Der / Die Vorsitzende, der Anlagen- Platzwart, Sport-oder Jugendwart können zu jeder Zeit einen oder mehrere Plätze für Instandsetzungsmaßnahmen sperren. Die Platzsperrung wird durch ein Schild „Platz gesperrt“ an der Eingangstür zum Platz oder aber am Netz der Platzmitte angezeigt.

( 5 )

Fahrräder sind ordnungsgemäß auf den dafür vorgesehenen Abstellbereich abzustellen, ohne andere zu behindern.

( 6 )

Haustiere / Hunde dürfen nicht auf die Tennisplätze und ins Clubhaus mitgeführt werden. Auf der übrigen Anlage (u.a. Terrasse) sind sie immer an der Leine zu führen. Bei Verunreinigung der Anlage sorgt der Halter für sofortige Säuberung.

( 7 )

1. Das Clubhaus die Umkleideräume und Duschen dürfen nicht mit Sandschuhen begangen werden.
2. Der Verein übernimmt keine Haftung für Wert-und Ausrüstungsgegenstände, die in Umkleide-, Dusch,- Toilettenräumen sowie auf den Tennisplätzen oder im Clubhaus verloren gegangen sind.
3. Bei zurückgelassenen Gegenständen wie Hygieneartikel, Kleidung usw. ist der Wirt-/ in bzw. Reinigungsdienst berechtigt, diese einzusammeln und zu entsorgen.
4. Abfälle, Papier, Flaschen usw. sind in den vorgesehenen Behältern zu entsorgen.

( 8 )

1. Der Vereins- und Spielbetrieb darf nicht gestört werden.
2. Kinder sollten sich möglichst unter Aufsicht eines Erwachsenen befinden. Der Verein übernimmt keine Haftung bei eventuellen Unfällen von Kindern im Bereich der Anlage.

( 9 )

Bekanntmachungen werden in Schaukästen, genannt auch „Schwarzes Brett“ ausgehängt. Sie gelten damit als an alle Mitglieder bekannt gegeben.

( 10 )

Der Verein haftet nur im Rahmen der Sportversicherung für entstandene Sportunfälle von Vereinsmitgliedern. Für Personenschäden von Nichtmitgliedern oder Sachschäden und Diebstahl wird nicht gehaftet. Benutzer der Sportanlagen und deren Einrichtungen haben für Schäden durch unsachgemäße Benutzung in vollem Umfang aufzukommen.

( 11 )

Mit dem Betreten der Tennisanlage unterwirft sich jede Person den Bestimmungen der Spiel- und Platzordnung. Änderungen werden durch den Vorstand bekannt gegeben. Bei Verstößen gegen die Spiel-und Platzordnung oder grobem unsportlichen Verhalten kann der Vorstand Verwarnungen aussprechen. Im Wiederholungsfall kann ein Platzverbot ausgesprochen oder ein Ausschlussverfahren aus dem Verein beantragt werden.

Der Vorstand TC Seesen Seesen, April 2016