der Toiletten samt Umkleidekabinen unter Einhaltung des angehängten Hygienevorschriften des TnB wieder erlaubt.

Hygienekonzept des TNB e.V
Die vom TNB angeführten Vorschläge erfolgen unter der Prämisse, dass die durch die Bundesregierung, den Länderregierungen und den örtlichen Behörden vorgegebenen Verordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie und deren Umsetzung zu beachten sind. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es hierbei zu länder- und regionalspezifischen Unterschieden kommen kann.
Es handelt sich bei dem Konzept um Empfehlungen für Vereine auf Grundlage des aktuellen Sachstandes. Bei Änderungen in den Vorgaben und Verordnungen wird das Konzept angepasst.
Stand: 08.06.2020

Grundsätzliches
1. Bei Krankheitssymptomen wie Fieber und Husten muss zu Hause geblieben werden.
2. Jeder Verein sollte einen Corona-Beauftragten zur Sicherstellung der Vorschriften benennen. Ein Corona-Beauftragter eines Vereins ist im Wesentlichen zuständig für die Einhaltung aller behördlichen Auflagen und deren Umsetzung für den Verein und Ansprechpartner*in für alle die Thematik Corona betreffenden Themen. Diese Person braucht keine Vorkenntnisse und steht unseres Erachtens wie alle anderen Ehrenamtlichen im Verein nicht in der Haftung (in der Haftung steht der Vorstand nach § 26 BGB). Die Funktion des Corona-Beauftragten kann von einem oder mehreren Vorstandsmitglied/ern, bzw. von anderen Mitgliedern des Vereins (vom Vorstand eingesetzt) oder dem Vereinstrainer oder Vereinsmanager wahrgenommen werden. Diese Person soll darauf achten und überprüfen, dass z. B.
a. am Eingang der Tennisanlage die allgemeinen Hinweise (z. B. Abstandsregel, Verhaltensregeln (keine Händeschütteln, direktes Verlassen des Geländes, Hinweis auf Hygieneregeln) aufgehängt sind
b. auf den Toiletten die Waschregeln hängen
c. die Abstände der Spielerbänke auf dem Platz eingehalten werden
d. sich um die Beschaffung der notwendigen Desinfektionsmittel und Papierhandtücher für die WC-Anlagen kümmern
e. als Ansprechpartner*in hierzu fungieren
f. Ein*e Corona-Beauftragte*r muss nicht ständig auf der Anlage sein. Diese*r Beauftragte*n sollte/n, sofern notwendig, die Mitglieder aber auf die Einhaltung der Regeln hinweisen.
3. Es ist eine Liste zu führen, welche Person wann und wie lange auf der Anlage war. Nur so kann eine mögliche Infektionskette nachverfolgt werden. Eine solche Liste sollte am Eingang zur Anlage deutlich sichtbar ausgelegt werden.
4. Der Mindestabstand von 2,0 Metern muss immer zu allen anderen Personen auf der Anlage eingehalten werden. Dies gilt auch für den dazugehörigen Parkplatz und den direkten Weg zur Anlage.>
5. Das Betreten und Verlassen des Platzes muss auf direktem Weg erfolgen. Nachfolgende Spieler dürfen den Platz erst betreten wenn er vollständig geräumt wurde.
6. Die Toiletten stehen zur Verfügung, aber müssen regelmäßig gereinigt werden. Auch bei größeren Räumen darf sich immer nur eine Person in diesen aufhalten.
7. Die Umkleideräume und Duschen sind in Niedersachsen geöffnet und können genutzt werden. In Bremen sind sie weiterhin geschlossen.
8. Auf dem Vereinsgelände ist der Verzehr von Speisen und Getränken verboten (ausgenommen sind selbst mitgebrachte Getränke während des Spielens).
9. Die Belegungstafel/ das Eintragungsterminal darf nur mit selbst mitgebrachten Einweghandschuhen benutzt werden.
10. Die Nutzung der Clubgaststätten/Räumlichkeiten richtet sich nach den jeweils gültigen gesetzlichen Verordnungen für die Gastronomie und nach den Aussagen des örtlichen Gesundheitsamtes.
11. Während jeglicher Tennisplatzpflege müssen selbst mitgebrachte Einweghandschuhen getragen werden.
12. Alle Mülleimer auf der Anlage müssen regelmäßig geleert werden.

Trainingsbetrieb
1. Der Mindestabstand zu anderen Spielern von mindestens 2,0m muss durchgängig, also beim Betreten und Verlassen des Platzes, beim Seitenwechsel und in den Pausen eingehalten werden.
2. Training: Ein Trainer kann mehrere Personen trainieren. Es muss aber im Gruppentraining zu jedem Zeitpunkt gewährleistet sein, dass der Abstand von 2,0 Metern zwischen den Spielern eingehalten wird.
3. Auf den bisher obligatorischen Handshake wird verzichtet. Aufgrund des Kontaktverbots können andere Begrüßungsformen, die keinen Körperkontakt nach sich ziehen wie z. B. Kopfnicken, indischer Gruß, gewählt werden.
4. Alle Spieler bringen ein eigenes Handtuch mit (Unterlage auf den Spielerbänken, Schweiß abwischen).
5. Die Spielerbänke sind mit einem genügenden Abstand (mindestens 2,0 m) zu positionieren. Die Bänke können z. B. rechts und links von der Netzpfosten oder gegenüberliegend aufgestellt werden und dürfen immer nur von einer Person genutzt werden.
6. Die Tennissachen sollten getrennt vom Spielpartner liegen.
7. Zwischen den Trainingseinheiten sollten Pausen eingefügt werden, ggf. um wichtige Gegenstände (Türklinke, Bänke) zu desinfizieren.
8. Es wird empfohlen, immer eine Gesichtsmaske und Einmalhandschuhe bei sich zu führen.
9. Beim Abziehen sollten möglichst selbst mitgebrachte Einweghandschuhe getragen werden.

Spielbetrieb
1. Der Mindestabstand zu anderen Spielern von mindestens 2,0 m muss durchgängig, also beim Betreten und Verlassen des Platzes, beim Seitenwechsel und in den Pausen eingehalten werden.
2. Auf den bisher obligatorischen Handshake wird verzichtet.
3. Alle Spieler bringen ein eigenes Handtuch mit (Unterlage auf den Spielerbänken, Schweiß abwischen).
4. Die Spielerbänke sind mit einem genügenden Abstand (mindestens 2,0 m) zu positionieren. Die Bänke können z. B. rechts und links von der Netzpfosten oder gegenüberliegend aufgestellt werden und dürfen immer nur von einer Person genutzt werden.
5. Die Tennissachen sollten getrennt vom Spielpartner liegen.
6. Zwischen den Matches sollten ggf. wichtige Gegenstände (Türklinke, Bänke) desinfiziert werden.
7. Beim Abziehen sollten selbst mitgebrachte Einweghandschuhe getragen werden.