Hygienekonzept des TNB e.V
Die vom TNB angeführten Vorschläge erfolgen unter der Prämisse, dass die durch die Bundesregierung, den Länderregierungen und den örtlichen Behörden vorgegebenen Verordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie und deren Umsetzung zu beachten sind. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es hierbei zu länder- und regionalspezifischen Unterschieden kommen kann.
Es handelt sich bei dem Konzept um Empfehlungen für Vereine auf Grundlage des aktuellen Sachstandes. Bei Änderungen in den Vorgaben und Verordnungen wird das Konzept angepasst.

Stand: 27.04.2020

Grundsätzliches
1. Bei Krankheitssymptomen wie Fieber und Husten muss zu Hause geblieben werden.
2. Jeder Verein sollte einen Corona-Beauftragten zur Sicherstellung der Vorschriften benennen. Ein*e Corona-Beauftragte*r eines Vereins ist im Wesentlichen zuständig für die Einhaltung aller behördlichen Auflagen und deren Umsetzung für den Verein und Ansprechpartner*in für alle die Thematik Corona betreffenden Themen. Diese Person braucht keine Vorkenntnisse. Diese Funktion kann von einem oder mehreren Vorstandsmitglied/ern, bzw. von anderen Mitgliedern des Vereins (vom Vorstand eingesetzt) oder dem/der Vereinstrainer*in/ Vereinsmanager*in wahrgenommen werden. Diese Person/en soll/en darauf achten und überprüfen, dass z. B.
a. am Eingang der Tennisanlage die allgemeinen Hinweise (z. B. Abstandsregel, Verhaltensregeln (kein Händeschütteln, direktes Verlassen des Geländes, Hinweis auf Hygieneregeln) aufgehängt sind
b. auf den Toiletten die Waschregeln hängen
c. die Abstände der Spielerbänke auf dem Platz eingehalten werden
d. sich um die Beschaffung der notwendigen Desinfektionsmittel und Papierhandtücher für die WC-Anlagen kümmern
e. als Ansprechpartner*in hierzu fungieren
f. Ein*e Corona-Beauftragte*r muss nicht ständig auf der Anlage sein. Diese*r Beauftragte*n sollte/n, sofern notwendig, die Mitglieder aber auf die Einhaltung der Regeln hinweisen.
3. Es ist eine Liste zu führen, welche Person wann und wie lange auf der Anlage war. Nur so kann eine mögliche Infektionskette nachverfolgt werden. Eine solche Liste sollte am Eingang zur Anlage deutlich sichtbar ausgelegt werden.
4. Der Mindestabstand von 1,5 Metern muss immer zu allen anderen Personen auf der Anlage eingehalten werden. Dies gilt auch für den dazugehörigen Parkplatz und den direkten Weg zur Anlage.
5. Das Betreten und Verlassen des Platzes muss auf direktem Weg erfolgen. Nachfolgende Spieler dürfen den Platz erst betreten wenn er vollständig geräumt wurde.
6. Die Nutzung der Duschen und Umkleidekabinen ist vorerst untersagt. Die Nutzung von Sanitäranlagen richtet sich nach der jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmung. Desinfektionsmittel werden zur Verfügung gestellt. Es sind ausschließlich Einweg- Papierhandtücher zu verwenden.
Die Beschaffung der Desinfektionsmittel für den Verein könnte sich ggfs. aufgrund von z.
T. bestehenden Lieferengpässen punktuell schwierig gestalten. Wir bitten um Verständnis, dass weder der DTB noch die Landesverbände die Möglichkeit besitzen, eine zentrale Beschaffung und die anschließende Verteilung für bundesweit 9.000 Vereine zu organisieren.
7. Die Toiletten stehen zur Verfügung, aber müssen regelmäßig gereinigt werden. Auch bei größeren Räumen darf sich immer nur eine Person in diesen aufhalten.
8. Auf dem Vereinsgelände ist der Verzehr von Speisen und Getränken verboten (ausgenommen sind selbst mitgebrachte Getränke während des Spielens).
9. Die Belegungstafel/ das Eintragungsterminal darf nur mit selbst mitgebrachten Einweghandschuhen benutzt werden.
10. Die Nutzung der Clubgaststätten richtet sich nach den jeweils gültigen gesetzlichen Verordnungen für die Gastronomie.
11. Dem Verein zugehörige Spielplätze bleiben geschlossen.
12.Während jeglicher Tennisplatzpflege müssen selbst mitgebrachte Einweghandschuhen getragen werden.
13. Alle Mülleimer auf der Anlage müssen regelmäßig geleert werden.
Spielbetrieb
1. Der Mindestabstand zu anderen Spielern von mindestens 1,5m muss durchgängig, also beim Betreten und Verlassen des Platzes, beim Seitenwechsel und in den Pausen eingehalten werden. Aufgrund der derzeitigen Vorgaben insbesondere der Verhaltensregel, dass sich nur zwei Personen, die nicht aus dem gleichen Haushalt stammen, treffen sollen und das Abstandsgebot von 1,5 Meter besteht, geht der TNB momentan zu Beginn bei der Aufnahme des Tennisspiels vom Einzel aus. In Bezug auf die Austragung von Doppel sind die entsprechenden, sich fortlaufend ändernden Verhaltensregeln der jeweils zuständigen Behörden zu beachten.
2. Training: Ein Trainer kann bis zu zwei Personen trainieren. In diesem Falle befinden sich die Schüler jeweils auf einer Seite, der Trainer steht am Netz oder Platzrand. Er kann sich auch zwischen zwei Plätzen befinden und von dort aus Anweisungen geben. Offiziell ist er dann für die zwei Plätze der Corona Beauftragte, kann so auch den Ab- und Zugang regeln.
3. Auf den bisher obligatorischen Handshake wird verzichtet.
Aufgrund des Kontaktverbots können andere Begrüßungsformen, die keinen Körperkontakt nach sich ziehen wie z. B. Kopfnicken, indischer Gruß, gewählt werden.
4. Alle Spieler bringen ein eigenes Handtuch mit (Unterlage auf den Spielerbänken, Schweiß abwischen).
5. Die Spielerbänke sind mit einem genügenden Abstand (mindestens 1,5 m) zu positionieren. Die Bänke können z. B. rechts und links von der Netzpfosten oder gegenüberliegend aufgestellt werden und dürfen immer nur von einer Person genutzt werden.
6. Die Tennissachen sollten getrennt vom Spielpartner liegen.
7. Zwischen den Spielstunden sollten Pausen eingefügt werden, ggf. um wichtige Gegenstände (Türklinke, Bänke) zu desinfizieren.
8. Beim Abziehen müssen selbst mitgebrachte Einweghandschuhe getragen werden.
9. Alle Spieler müssen mit ihren eigenen gekennzeichneten Bällen (TNB TOUR 2.0) spielen und sollten fremde Bälle nur mit dem Schläger berühren.
10. Coronabeauftragte Vereinsmitglieder sind Gerd Kolodziej und Rainer Lüllemann
11. Zurzeit darf nur Einzel gespielt werden
12. Wer spielen möchte muss sich in die ausgehängte Liste oder ins Onlinebuchungssystem eintragen. (ohne Eintragung ist das Spielen untersagt)
13. Eine Toilette ist geöffnet (nur zum Händewaschen)
14. Es gibt bis auf weiteres keine Spielerbänke auf der Anlage
15. Es darf nur eigenes Essen oder Getränke verzerrt werden
16. Kinder unter 10 Jahre ist das Spielen nur in Begleitung Erwachsener erlaubt

——-der Vorstand—–